Am 29. September hat der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ in Berlin seine Arbeit aufgenommen. Zunächst haben sich die Teilnehmer dieser gelosten Bürgerversammlung über ihren Bezug und ihre Anliegen zum Thema Ernährung ausgetauscht. Danach erhielten sie von verschiedenen Experten Informationen zum Themenfeld Ernährung. Anhand dessen haben sie drei Themenfelder bestimmt, mit denen sie sich befassen wollen: einerseits Labels und Kennzeichnungen für Lebensmittel, andererseits Tierhaltung und Tierwohl sowie drittens die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln.
Das grundlegende Thema des Bürgerrates hatten die Abgeordneten festgelegt. Im Vordergrund der vom Bürgerrat nun beschlossenen Unterthemen sollten Maßnahmen stehen, die der Deutsche Bundestag beeinflussen kann, da er der Empfänger der Empfehlungen sein wird. Auf die erste Sitzung folgen zwei weitere Wochenenden in Berlin sowie sechs Online-Sitzungen.
Die Teilnehmer des Bürgerrates wurden bundesweit aus allen Einwohnern ab 16 Jahren ausgelost. Der Bürgerrat soll die Vielfalt der Gesellschaft möglichst gut abbilden und auch die Stimmen sichtbar machen, die sonst in der politischen Diskussion weniger präsent sind. Bei der Zusammensetzung der 160 Teilnehmer wurde deshalb darauf geachtet, dass sie die Anteile an der Bevölkerung widerspiegeln – auch was sich vegetarisch oder vegan ernährende Personen angeht.
Interessenvertreter können nach Einbeziehung der Expertise des wissenschaftlichen Beirats als Inputgeber eingeladen werden. Dabei wird transparent gemacht, von welcher Institution sie kommen. Die Interessenvertreter aus dem Bereich Ernährung wurden zudem in einer Anhörung darüber informiert, wie der Bürgerrat ablaufen soll und konnten dazu Rückmeldungen einbringen.
Der Bürgerrat übergibt das Bürgergutachten voraussichtlich im Februar 2024 an die Bundestagspräsidentin. Danach wird es als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und in die parlamentarischen Beratungen gegeben. Dazu soll es zunächst in erster Beratung eine Aussprache im Plenum des Deutschen Bundestages geben. Anschließend soll der Bericht an die thematisch zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen entscheidet der Bundestag, wie er mit den Ergebnissen weiter umgeht.