BUND klagt gegen LEP

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Der Landesverband NRW des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat vergangene Woche beim Oberverwaltungsgericht in Münster Klage gegen den Landesentwicklungsplan (LEP) eingelegt. Ziel ist, die „Verordnung zur Änderung des Landesentwicklungsplans“ für unwirksam erklären zu lassen. Die Verordnung wurde im Juli vergangenen Jahres erlassen. Auch die Landwirtschaft kritisiert den  LEP immer wieder, weil mit der Verordnung von 2019 das bisherige Ziel gestrichen worden war, den Flächenverbrauch auf 5 ha pro Tag zu begrenzen. Der BUND bezweifelt vor allem, ob bei dem Verfahren, das der Verordnung vorausgegangen ist, die verschiedenen Positionen und Interessen möglicher Betroffener ausreichend berücksichtigt wurden. Dies soll unter anderem mit der Klage festgestellt werden. Der BUND spricht dabei sogar von einem „totalen Abwägungsausfall“.

Flankiert wird die Klage von einer Mängelrüge. Diese wurde bei der Landesplanungsbehörde eingereicht und listet auf 28 Seiten Verfahrensfehler sowie Mängel bei der Abwägung konkreter Vorgaben des LEP auf. Inhaltlich steht bei der Kritik des BUND der Flächenfraß an vorderster Stelle. Die Streichung des vorherigen Reduktionszieles, das laut BUND mittelfristig einen Netto-Null-Verbrauch vorgesehen hätte, habe die Tür für weiteren Flächenfraß geöffnet. Als Beispiel führt der BUND Erleichterungen für die Siedlungsentwicklung sowie Industriegebiete im Freiraum und den Verzicht auf Steuerungsmöglichkeiten bei Abgrabungsvorhaben an. Laut Dr. Thomas Krämerkämper, stellvertretender Vorsitzender des BUND, gebe die Landesregierung „die planerische Steuerung der Flächennutzung und des Ausbaus der erneuerbaren Energien“ mit der Änderung des LEP auf. ds