Kritisch bewertet die Bundesregierung den nordrhein-westfälischen Entwurf für ein Tierwohlgesetz. Die Gesetzesinitiative bleibe hinter den Plänen der Bundesregierung zurück, sagte Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin vom Bundeslandwirtschaftsministerium, am vergangenen Freitag im Bundesrat. Die Grünen-Politikerin kündigte stattdessen ein Gesamtkonzept der Bundesregierung für einen Umbau der Tierhaltung an. Das Hauptaugenmerk liege dabei auf der Schaffung einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung. Zudem werde man die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung angehen und eine Änderung des Baugesetzbuches auf den Weg bringen. Anders als im nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf vorgesehen, werde man jedoch keinen „Freifahrtschein für Ställe im Außenbereich“ ausstellen.
Ziel des Artikelgesetzes ist laut NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser, Planungssicherheit für Tierhaltungsbetriebe, gleichzeitig aber auch Rechtssicherheit für die Genehmigungsbehörden zu schaffen. Mit dem Gesetz würden Stallumbauten erleichtert, Regelungslücken geschlossen und baurechtliche Hürden abgebaut. Heinen-Esser zufolge würden alle anderen Rahmenbedingungen vor allem hinsichtlich der Finanzierung ins Leere laufen, „wenn wir die Betriebe nicht in die Lage versetzen, notwendige Baumaßnahmen vornehmen zu können“. Unterstützung erhielt Heinen-Esser von ihrer niedersächsischen Amtskollegin Barbara Otte-Kinast sowie vom agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann.
In dem nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf wird festgelegt, was unter dem Begriff „Tierwohl“ zu verstehen ist. Enthalten ist eine umfassende Verordnungsermächtigung für tierartspezifische Konkretisierungen, damit der Begriff rechtsübergreifend klargestellt und einheitlich ausgelegt wird. Mit Anpassungen im Naturschutzrecht soll erreicht werden, dass bei behördlichen Ermessensentscheidungen ein stärkeres Gewicht auf das Tierwohl gelegt wird. Schließlich sieht der Entwurf die Schaffung einer Öffnungsklausel für Tierwohlställe im Baurecht vor. Außerdem sollen Altställe, die mindestens sieben Jahre nicht zur Tierhaltung genutzt wurden, ihre Betriebserlaubnis verlieren. So könnten diese Betriebe aus der behördlich zu ermittelnden immissionsschutzrechtlichen Vorlastberechnung gestrichen werden. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung den Ausschüssen zugewiesen. Federführend ist der Agrarausschuss, mitberatend sind der Umwelt- und der Bauausschuss.
AgE