Die Diskussion um die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Stallanlagen im Außenbereich kommt möglicherweise wieder auf die politische Tagesordnung. Darauf lässt zumindest eine Initiative von drei Landesverbänden des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) schließen. Die Verbände haben unter Federführung des BUND Naturschutz in Bayern (BN) einen Vorschlag für eine Änderung des Baugesetzbuchs erarbeiten lassen. Ziel sei es, den Bau industrieller Tierhaltungsanlagen einzuschränken. Danach sollen künftig Stall-anlagen mit mehr als 40 000 Tierplätzen für Geflügel, 2 000 Plätzen für Mastschweine oder 6 000 Plätzen für die Ferkelerzeugung als gewerblich eingestuft werden. „Damit würde es im Ermessen der Gemeinde liegen, ob ein Baugebiet ausgewiesen wird, in dem dann eine industrielle Tierhaltungsanlage gebaut werden könnte – oder eben nicht“, erklärt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Ulrich Werner, der den Gesetzentwurf für den BN erstellt hat. Wie der Verband weiter ausführt, sollte seiner Auffassung nach zudem in § 201 Baugesetzbuch klargestellt werden, dass die überwiegende Menge des Futters auf den Betriebsflächen tatsächlich selbst erzeugt werden muss. Bisher muss der Betrieb auf den bewirtschafteten Flächen lediglich dazu in der Lage sein, das Futter jedoch nicht selbst erzeugen. Der BN will außerdem, dass der Anteil des selbst angebauten Futters von 50 % auf 75 % erhöht wird. Zudem sollen die Betriebe verpflichtet werden, auch die wichtigen Eiweißpflanzen selber anzubauen. „Wenn die Koalition ihre Ziele, die Entwicklung der Tierbestände an der Fläche zu orientieren und in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes zu bringen umsetzen möchte, muss sie auch dafür sorgen, dass keine neuen Megaanlagen gebaut werden und den Anbau von Futterkomponenten neu regeln“, forderte der BN-Vorsitzende Richard Mergner.