Das ursprünglich für den Herbst vergangenen Jahres angekündigte Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung geht nun an den Start. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir erklärte am Donnerstag vergangener Woche in Berlin, dass die Förderung von Investitionen seit dem 1. März beantragt werden kann. Vier Wochen später folgt die Beantragung der laufenden Mehrkosten. Özdemir sprach von einem weiteren zentralen Baustein für sein Vorhaben, die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen. Er räumte zugleich ein, dass die langfristige Finanzierung des Förderprogramms bislang nicht gesichert sei. Die Verhandlungen in der Koalition liefen weiter. Bislang gebe es weder zum Tierwohlcent noch zu einer Mehrwertsteuerlösung ein Nein der Bundesregierung.
Für das Umbauprogramm stehen für die kommenden vier Jahre derzeit 1 Mrd. € im Haushalt zur Verfügung, davon sind 150 Mio. € für das Jahr 2024 vorgesehen. Es wird damit gerechnet, dass die Förderung von Investitionen aufgrund des notwendigen Vorlaufs nur schleppend in Gang kommen wird. Besser laufen dürfte es bei der Tierwohlprämie. Da diese jedoch auch Bestandsbetrieben offensteht, könnte es dabei erhebliche Mitnahmeeffekte geben. Umgesetzt wird das Förderprogramm von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Das Bundesprogramm ist auf die Schweinehaltung begrenzt. Sowohl die investive Förderung von Stallum- und -neubauten als auch die Förderung der laufenden Mehrkosten sind gestaffelt. Bei einer Investitionssumme von bis zu 500 000 € beträgt die Förderung 60 %, darüber hinausgehende Investitionen bis 2 Mio. € werden mit 50 %, solche bis zu 5 Mio. € mit 30 % gefördert. Die Tierwohlprämie wird in Abhängigkeit von den Tierzahlen gewährt. Für bis zu 50 Sauen, 1 500 Aufzuchtferkel und 1 500 Mastschweine können 80 % der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüber hinausgehende Tierzahlen bis zu Obergrenzen von 200 Sauen, 6 000 Aufzuchtferkeln und 6 000 Mastschweinen können 70 % der Mehrkosten gefördert werden. Die Höhe der Mehrkosten wird pauschal für bestimmte Haltungsverfahren vom Thünen-Institut und dem Kuratorium für Technik und Bauwesen (KTBL) ermittelt. Die Förderlaufzeit beträgt jeweils sieben Jahre. Eine Verlängerung soll ermöglicht werden. AgE