Eine Verlängerung der bis 2022 befristeten steuerlichen Gewinnglättung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft wird vom Bundesrat nicht befürwortet. Der Empfehlung des Agrar- und des Wirtschaftsausschusses, in der Stellungnahme zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 die Forderung nach einer Vorlage für eine leicht administrierbare Anschlussregelung für die wegfallende „Tarifermäßigung“ aufzunehmen, folgte die Länderkammer bei ihrer Sitzung am Freitag vergangener Woche nicht. Bekanntlich sieht das jetzt auslaufende Instrument der Tarifermäßigung vor, dass anstelle der Bemessung der Einkommensteuer des aktuellen Steuerjahres ein glättender dreijähriger Durchschnittsgewinn herangezogen wird. Dabei wurde von Beginn an auf die drei Betrachtungszeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2019 bis 2022 abgestellt.
Der Agrar- und der Wirtschaftsausschuss hatten ihre Empfehlung damit begründet, dass die Land- und Forstwirte einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen und regionalen Lebensmitteln sowie zugleich zum Erhalt der natürlichen Lebensräume leisteten. Allerdings befänden sich viele dieser bäuerlichen Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage. Außerdem hatten sich beide Ausschüsse dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage anmahnt. Auch diese Empfehlung fand im Plenum keine Mehrheit.
Bundesrat gegen Gewinnglättung
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