Bundesrat gegen Zwangshaftpflicht

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Der Bundesrat hat den Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht, die der Bundestag beschlossen hatte und die auch landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen betreffen, am Freitag vergangener Woche nicht zugestimmt. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um über einen Kompromiss zu verhandeln. Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie zur Haftpflichtversicherung von Fahrzeugen umgesetzt werden. Ab dem 1. Januar 2025 soll demnach eine Versicherungspflicht für den Gebrauch von zulassungsfreien selbstfahrenden Arbeitsmaschinen (SAM) und Staplern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu       20 km/h gelten. Voraussetzung ist, dass die Maschinen auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Weiterhin keine Versicherungspflicht soll nur dann bestehen, wenn Schäden durch den Gebrauch auch im Straßenverkehr bereits von einer Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt sind. Bisher waren diese Geräte allgemein von der Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht befreit. Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt diese Versicherungspflicht strikt ab. Für viele landwirtschaftliche Betriebe würde diese mit massiven zusätzlichen Kosten für Haftpflichtversicherungen sowie einem erhöhten Maß an Bürokratie einhergehen – ohne dass daraus eine höhere Verkehrssicherheit oder ein praktisch relevanter höherer Risikoschutz resultieren würde.