Bundesrat stimmt Düngeverordnung zu

Foto: Bundesrat / Frank Mäurer

Der Bundesrat hat in seiner heuitigen Sitzung der Änderung der Düngeverordnung zugestimmt. Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV) kritisiert die Entscheidung als ein falsches Signal an die Landwirtschaft: „Wir stehen eindeutig zum Gewässerschutz. Aber diese Verordnung ist fachlich mangelhaft: Eine bedarfsgerechte Düngung der Kulturpflanzen und Zwischenfrüchte ist zukünftig nicht mehr möglich. Dies wird Qualität und Erntemenge negativ beeinflussen und letztendlich die gesamte Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung schwächen“, kritisiert Rukwied.

Bund und Länder hätten die Verordnung nun im Eiltempo und ohne fachliche Diskussion und Abwägung durchgeboxt, bemängelt der DBV. Die Entscheidung der Länder zur Fristverlängerung für die neue Verwaltungsvorschrift zur Abgrenzung der Roten Gebiete sowie zum Inkrafttreten der dort geltenden Auflagen auf Ende Dezember 2020 nach Einschätzung des DBV in Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie richtig, ändere aber nichts an der grundsätzlichen Bewertung der Düngeverordnung. Bund und Länder seien jetzt gefordert, unverzüglich die Binnendifferenzierung umzusetzen. Die Überprüfung des Messstellen-Netzes und der technischen Ausstattung der Messstellen bleibe zudem eine Daueraufgabe und zwingend erforderlich, um eine wissenschaftlich fundierte und repräsentative Darstellung der Wasserqualität in Deutschland zu erreichen und für Akzeptanz in der Landwirtschaft zu werben, erklärte Bauernpräsident Rukwied.

Beate Kasch, Staatsekretärin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erklärte zu der Entscheidung, dass die Länder der Verordnung zugestimmt hätten sei ein klares Zeichen, dass sie hier ihrer Verantwortung nachgekommen seien. Weiterhin sagte sie: "Wir erwarten nun das klare Signal von der EU-Kommission, dass sie von einer Klageerhebung und damit verbundenen, massiven Strafzahlungen absieht. Bei der Kommission konnten wir im Sinne der Landwirte kurzfristig erreichen, dass Teile der Verordnung erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden müssen."

Kasch sicherte auch zu, die Bauenr bei der Umsetzung der neuen Regelungen finanziell zu unterstützen. Schwerpunkt werde die Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein.

 

Die Bewegung „Land schafft Verbindung Deutschland“ (LsV D)  sieht darin, dass die heutige Verabschiedung der Novelle der Düngeverordnung eine Verschiebung der Umsetzung auf den 1. Januar 2021 vorsieht, „einen kleinen Erfolg“. Dies sei eine Bestätigung der bisherigen Arbeit von LsV und sie verschaffe 3 weitere Monate Luft. Seitens LsV D heißt es, man müsse mit der Arbeit weitermachen und eine wissenschaftlich fundierte Grundlage zur Bestimmung und Auswertung der Messtellen und eine Düngeverordnung fordern, welche „nicht die Gesamtschuld auf die Landwirte abwälzt, sondern alle Verursacher adäquat berücksichtigt“. LsV D sieht nun eine Aufgabe darin, an einem Konzept mitzuarbeiten, das alle Belange berücksichtige. Wenn nötig, werde man den Klageweg beschreiten, heißt es außerdem in einer Pressemitteilung.

Außerdem müsste LsV D nun in den Bundesländern an der Umsetzung der Düngeverordnung mitarbeiten. Es gelte, die vorgeschlagene Düngerreduzierung zu überarbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung der Kulturen und Bedarfe. Aufgrund der Beschlussfassung seien für LsV D zwei wesentliche Punkte entscheidend:

• die Länder müssen bundesweit einheitliche Regeln bei der Ausweisung der roten Gebiete finden, hier ist unsere Unterstützung gefordert

• da jetzt jede rote Messtelle ein rotes Gebiet erzeugt, ist eine Reduktion derselben immens wichtig – mit jedem Nachweis eines nicht landwirtschaftlichen Ursprungs des Nitratgehaltes werden rote Gebiete reduziert

• des Weiteren ist eine Differenzierung dieser Gebiete notwendig.