Die Bundesregierung will der Europäischen Kommission bis Mitte Juni ihre Vorschläge für eine Änderung der Düngeverordnung vorlegen. Das haben die Staatssekretäre des Bundesumwelt- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums, Jochen Flasbarth und Dr. Hermann Onko Aeikens, vergangene Woche in einem Schreiben an den Generaldirektor der Brüsseler Generaldirektion Umwelt angekündigt. Dieser hatte sich zuvor in einem Brief unzufrieden mit dem schleppenden Fortgang der deutschen Bemühungen gezeigt und konkrete Vorschläge angemahnt. Komme die Bundesregierung den Forderungen weiterhin nicht nach, sei die Kommission verpflichtet, rechtliche Schritte einzuleiten, so der Generaldirektor.
Die Kommission hat laut des Generaldirektors die Maßnahmen „zur Kenntnis genommen“, die die Bundesregierung Anfang Februar in Aussicht gestellt habe und die „teilweise die Vorgaben des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) umsetzen“. Wichtige Elemente des Urteils, wie eine Verlängerung von Sperrfristen für die Düngung auf Grünland und strengere Vorgaben für die Düngung an Hängen, seien jedoch noch nicht umgesetzt worden. In einem Treffen mit den Staatssekretären Mitte April in Brüssel sei man übereingekommen, noch Fachgespräche zu führen und die verbliebenen Punkte zu klären. Zudem habe die Bundesregierung „weitere Informationen, Details und die wissenschaftliche Grundlage“ für ihre Vorschläge vorlegen sollen, heißt es in dem auf den 15. Mai datierten Schreiben. Darin fordert der Generaldirektor die Bundesregierung auf, die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten, einschließlich eines von der Regierung genehmigten Entwurfs einer Gesetzesänderung. Anderenfalls sei die Kommission gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Dahinter steckt die Drohung eines Zweitverfahrens mit dem Ziel, Strafzahlungen wegen Nicht-Umsetzung des EuGH-Urteils festzusetzen.
Keine Einigung auf konkrete Maßnahmen für eine Änderung des Düngerechts hat die Bund-Länder-Runde unter Vorsitz von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am Dienstag vergangener Woche in Berlin gebracht. Im Mittelpunkt des Treffens stand dem Vernehmen nach die Frage wirkungsgleicher Maßnahmen zu der bislang vorgesehenen schlagbezogenen 20 %-Absenkung vom Düngebedarf in roten Gebieten. Beide Ressorts bekräftigten anschließend ihren Willen, eine gemeinsame Position zu erarbeiten, die von der Kommission akzeptiert und von Ländern mitgetragen werde. Für Diskussionen sorgte ein Vorstoß aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, über eine verpflichtende Einrichtung von Wasserkooperationen in den roten Gebieten den Brüsseler Forderungen nach einem wirksameren Düngerecht nachzukommen. AgE