Die Bundesregierung bleibt skeptisch gegenüber der Forderung nach Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, um dadurch risikobedingte Gewinnschwankungen in der Landwirtschaft auszugleichen.
Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, erinnerte am vergangenen Freitag im Bundesrat daran, dass sich neben dem Bundestag zuletzt auch die Finanzministerkonferenz der Länder gegen eine Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft ausgesprochen habe. Demgegenüber bezeichnete Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt es als wichtiges Instrument, Einkommensschwankungen in der Landwirtschaft zu vermindern und steuerliche Anreize zur Eigenvorsorge zu schaffen. Der CDU-Politiker erinnerte bei der Einbringung der sächsischen Bundesratsinitiative daran, dass der Freistaat die Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe seit langem fordere. „Hätten wir dieses Instrument, dann hätten die Betriebe sich ein Polster aus besseren Zeiten anlegen können, von dem sie jetzt zehren könnten“, argumentiert Schmidt. Neben steuerlichen Verbesserungen schlägt die Landesregierung in ihrem Entschließungsantrag die Einführung eines Liquiditätshilfe- und Bürgschaftsprogramms des Bundes für landwirtschaftliche Betriebe vor, das zinsgünstige oder zinsfreie Kredite mit mittlerer bis langer Laufzeit vorsehen soll. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.