Bundestag passt Öko-Gesetze an

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Der Bundestag hat vergangene Woche mehrheitlich eine Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichnungsgesetzes (ÖkoKennzG) beschlossen. Die Fraktionen von Union und SPD sowie von Grünen und Die Linke stimmten dafür; FDP und AfD enthielten sich dagegen. Mit dem Beschluss werden die zahlreichen Bezugnahmen im ÖLG und im ÖkoKennzG an die neue EU-Ökoverordnung und die EU-Verordnung über amtliche Kontrollen angepasst. Dabei werden sogenannte nebenstrafrechtliche Bestimmungen aktualisiert und neu gefasst. Zum Kernbereich der damit verbundenen Straf- und Bußgeldbestimmungen gehören Regelungen bei Verstößen zur Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische Produktion. Zudem werden mit den Gesetzesänderungen Anreize für eine Stärkung des Biokonsums im Außer-Haus-Verzehr (AHV) gesetzt.

Der zuständige Berichterstatter Hans-Georg von der Marwitz hob hervor, dass das bewährte Ökokontrollsystem weiter erhalten bleibe. Der CDU-Politiker wies in seiner voraussichtlich letzten Rede im Bundestag da­rauf hin, dass die Koalitionsfraktionen per Änderungsantrag das Kontroll- und Zertifizierungssystem erstmals auf eine verlässliche und klare Rechtsgrundlage gestellt hätten. Insbesondere werde nun deutschlandweit einheitlich geregelt, dass die privaten Kontrollstellen auch ohne vorhergehende Länderverordnung die Biozertifikate ausstellen dürften. Damit könnten die Kontrollstellen ihre Arbeit wie gehabt abrechnen und sich auch künftig tragfähig finanzieren. Die Überwachung der Kontrollstellen werde gebündelt und bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angesiedelt.