Die CDU sieht ihre wesentliche agrarpolitische Aufgabe darin, die Landwirte im Transformationsprozess zu begleiten. Das ist der rote Faden, der sich durch das fast 60-seitige „Agrarprogramm 2021“ zieht, das der Bundesfachausschuss (BFA) Umwelt und Landwirtschaft der Partei mit Blick auf die Bundestagswahl im September beschlossen hat. Kernpunkte sind ein Bekenntnis zur Umsetzung des Borchert-Konzepts für einen Umbau der Tierhaltung bis 2040, die Ankündigung einer nationalen Lebensmittelagentur zur Imagepflege der heimischen Lebensmittelerzeugung, Offenheit gegenüber neuen Technologien insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Pflanzenzüchtung, Vorrang für kooperative Lösungen im Natur- und Artenschutz sowie staatliche Unterstützung bei der betrieblichen Absicherung gegenüber Wetter- und Klimarisiken.
Wasserdicht und langfristig
„Die Anforderungen der Gesellschaft sowie des Natur-, Tier- und Umweltschutzes steigen“, erklärte die BFA-Vorsitzende Ursula Heinen-Esser. Es habe keinen Zweck, davor die Augen zu verschließen. Es gehe darum, Wege aufzuzeigen, wie die Bauern und Bäuerinnen damit umgehen. Die NRW-Landwirtschaftsministerin betonte anlässlich der Veröffentlichung des Agrarprogramms den weiteren Reformbedarf in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP): „Spätestens in sieben Jahren geht es um eine grundlegende Neugestaltung.“ Die Flächenprämien werde es dann so nicht mehr geben. Bereits in der nächsten Legislaturperiode werde man auf die Weiterentwicklung der GAP in Richtung Green Deal und noch stärkerer Honorierung der Umweltleistungen hinarbeiten müssen.
Der Co-Vorsitzende des Bundesfachausschusses, Albert Stegemann, bekräftigte seine Forderung, das Borchert-Konzept „in Gänze“ umzusetzen. Für den agrarpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedeutet das zum einen, „dass die Finanzierung wasserdicht sein und langfristig stehen muss“. Dabei will die CDU die Mehrkosten aus Investitionsförderung und Ausgleich für die Erzeugung mit höheren Tierwohlstandards „moderat auf die Verbraucherpreise umlegen“. Zum anderen müssten die erforderlichen Stallbaumaßnahmen überhaupt erst möglich sein. Betont wird die Notwendigkeit, die Regelungen im Umwelt-, Bau- und Planungsrecht aufeinander abzustimmen, um den Bau von Tierwohlställen zu ermöglichen und Ställe umbauen zu können.
Um das zu ermöglichen, will die CDU ein Tierwohlstall-Förderungsgesetz auf den Weg bringen sowie einen Abwägungstatbestand „Tierwohl“ im Planungsrecht schaffen, der sich vom Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz ableiten lasse. Stegemann machte sich keine Illusionen, dass dafür noch einige politische Überzeugungsarbeit nötig ist: „Wenn wir schon im Bundestag an dem Widerstand anderer Parteien mit den Baurechtsveränderungen für Modernisierungen tierwohlorientierter Ställe scheitern, obwohl dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, brauchen wir gar nicht erst anzufangen.“
Eine bessere CMA 2.0
Zudem benötigen die Landwirte Stegemann zufolge auch eine positive Marktperspektive. Das gelte nicht nur für die Fleischerzeugung, sondern für alle landwirtschaftlichen Erzeugersparten. Daher schlage der Bundesfachausschuss die Schaffung einer Nationalen Lebensmittelagentur vor, „die über unsere Art, Lebensmittel zu produzieren, und über Transformationsprozesse im In- und Ausland informiert“. Laut Stegemann muss die Nationale Lebensmittelagentur „eine bessere CMA 2.0“ sein, die natürlich anders aufgesetzt sein muss, damit die Organisation rechtlichen Bestand hat. AgE