Damit die Miete für den Mast passt

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) empfiehlt seinen Mitgliedern, sich bei Angeboten zur Mietung von Grundstücken für Funkmaststandorte von ihren Kreis- und Landesbauernverbänden beraten zu lassen. Wie der DBV vergangene Woche erklärte, sind unter anderem die Vertragslaufzeiten, eine umfassende Haftungsregelung, eigenständige Rückbaubürgschaften und Empfehlungen zu marktgerechten Mindestmiethöhen besonders schwierige Verhandlungspunkte. Gerade bei diesen sensiblen Themen gelte es, auf Fallstricke zu achten, um Benachteiligungen und langfristige Belastungen zu vermeiden. Der dringend notwendige Breitbandausbau in der Fläche erfordere massive Investitionen in die Infrastruktur für digitale Kommunikation. Dafür seien bis 2025 im ländlichen Raum mehrere Tausend Funkmaststandorte einzurichten, anzumieten und zu erschließen. Aus Sicht der Grundstückseigentümer seien dabei auch ausgewogene Mietverträge sowie marktgerechte Miethöhen sicherzustellen. Mit diesem Ziel führt der DBV laut eigenen Angaben seit 2020 mit den Mobilfunkanbietern Gespräche über Mustermietverträge und Empfehlungen zu den Mietbedingungen, insbesondere für Freiflächenfunkmaststandorte.