Danke? Dafür nicht!

LZ-Chefredakteur Detlef Steinert

Die Pläne der EU-Kommission, den Pflanzenschutzeinsatz deutlich zu verringern und in bestimmten Gebieten völlig zu verbieten, erhitzt weiter die Gemüter. Dabei ist die Brüsseler Behörde stark im Fordern, aber schwach im Fördern. Denn bislang ist sie die Notifizierung des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz schuldig geblieben.

Wenn es ein Thema gibt, das den Landwirtinnen und Landwirten in der ganzen EU unter den Nägeln brennt, dann gehören die Pläne der EU-Kommission zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln dazu. Seit die Brüsseler Behörde damit im Juni an die Öffentlichkeit gegangen ist, treibt sie ihnen tiefe Sorgenfalten ins Gesicht. Denn die Kernpunkte haben es in sich. Eine Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 50 % in Menge und Risiko bis 2030 ist vorgesehen. Zudem soll deren Anwendung in Schutzgebieten komplett untersagt werden. Außerdem will die Kommission der sogenannten SUR-Verordnung zufolge den Anwenderinnen und Anwendern über den Sachkundenachweis, den Spritzen-TÜV und den bereits heute erforderlichen Dokumentationen hi­­naus weitere Vorschriften zum Umgang mit den Mitteln machen.

Die Pläne müssen erst zwischen Kommission, Rat und Parlament im sogenannten Trilog ausgehandelt werden, bevor die Mitgliedstaaten in der Pflicht sind, die Verordnung in nationales Recht umzusetzen. Bis es dazu kommt, bestehen also noch viele Gelegenheiten, diejenigen, die auf die endgültige Entscheidung Einfluss nehmen können, über die weitreichenden Folgen zu informieren. Dabei geht es unter anderem um Risiken für die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, dabei geht es aber auch um drohende Strukturbrüche in der landwirtschaftlichen Praxis aufgrund wirtschaftlicher Einbußen. Die Liste ließe sich noch verlängern.

Einige der möglichen negativen Auswirkungen hatte die EU-Kommission bereits in der von ihr selbst angestellten Folgenabschätzung eingeräumt, aber längst nicht alle. Hinzu kommt, dass ihre Abschätzung noch vor dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine im vergangenen Winter angestellt wurde. Seither haben sich die Vorzeichen deutlich verändert. Folgerichtig hat Polen am Montag im EU-Agrarrat die Kommission zu einer Aktualisierung aufgefordert.

Dass dies nicht längst und aus eigenem Antrieb geschehen ist, ist einer von mehreren handwerklichen Fehlern der EU-Kommission. Deren Spitze versäumt es schließlich auch nicht, andere Vorhaben im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine laufend anzupassen, sei es in Energiefragen, sei es in Fragen humanitärer Hilfe. Nachlässigkeiten zum Nachteil der Landwirtschaft hat sich die Kommission aber bereits bei der Abfassung des Verordnungsentwurfs erlaubt. So hat sie weder präzisiert, was „besonders gefährliche Wirkstoffe“ sind, noch, was sie unter geschützten beziehungsweise sensiblen Gebieten versteht. Gerade bei dem zuletzt Genannten hätte nämlich Deutschland und insbesondere das Rheinland eklatante Nachteile gegenüber anderen EU-Staaten. Was wir zum Beispiel unter Landschaftsschutzgebieten verstehen, kennt man anderswo überhaupt nicht. Warum Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und ihr Vize Frans Timmermans solche Schludrigkeiten in den eigenen Reihen durchgehen lassen, wenn es um Landwirtschaft geht, bleibt ein Geheimnis der beiden.

Ich hoffe sehr, dass die Initiativen fruchten, Mandatsträger und Beamte in den Kommunen, in den Bundesländern, im Bund und in Brüssel sowie Straßburg zu überzeugen, dass Brüssel mit der vorliegenden Fassung der SUR-Verordnung deren Namen nicht gerecht wird. Denn nachhaltig (sustainable) ist es nicht, die Anwendung (use) von Pflanzenschutzmitteln auf diese Weise reduzieren (reduction) zu wollen. Landwirtinnen und Landwirte sind nicht nur in der Lage dazu, sie wollen auch den Pflanzenschutzaufwand verringern, allerdings auf sachgerechte Weise. Dazu brauchen sie neben Vertrauen in ihr Können die nötigen Hilfsmittel – die zum Beispiel neue Zuchtmethoden und technische Innovationen liefern könnten. Und sie brauchen dazu Anreize – in Form von Investitionshilfen für diese Hilfsmittel oder eines finanziellen Ausgleichs für Einbußen. Dass das eine das andere bedingt, hat die EU-Kommission bisher nicht verstanden. Während sie in Bezug auf den Pflanzenschutz auf der einen Seite von den Landwirtinnen und Landwirten immer mehr fordert, verweigert sie Deutschland, diese zu fördern. Über 100 Mio. € könnten als Erschwernisausgleich infolge des sogenannten Insektenschutzpakets fließen, das noch die alte Bundesregierung beschlossen hatte. Ausgezahlt wurde davon noch kein einziger Cent. Die EU-Kommission hat die erforderliche Notifizierung noch nicht erteilt. Fordern und fördern geht anders.