Durch das Agrarpaket und weitere neue Verordnungen der Bundesregierung drohen zahlreiche neue Auflagen, die auch die rheinischen Landwirte hart treffen. Dazu gehören das Aktionsprogramm Insektenschutz mit einigen Pflanzenschutzauflagen, das Tierwohllabel und die Mittelumschichtung der EU-Agrargelder von der ersten in die zweite Säule sowie die neue Düngeverordnung. Der Berufsstand befürchtet, dass die Bauern in ihrer Existenz gefährdet werden.
Insektenschutzprogramm
Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) ausgerechnet hat, drohen auf fast 2,4 Mio. ha landwirtschaftlicher Fläche in Deutschland zusätzliche ordnungsrechtliche Eingriffe. Die Auflagen reichen von einem faktischen Pflanzenschutzverbot bis hin zu einem tiefen Eingriff in das Eigentum.
Pflanzenschutz
Je nach Ausgestaltung des Aktionsprogramms soll es zukünftig auf mehr als 1 Mio. ha deutliche Einschränkungen beim Pflanzenschutzeinsatz geben. Es soll ein Mindestabstand zu Gewässern von mindestens 10 m eingehalten werden sowie ein Abstand von 5 m zu Dauergrünland. In Schutzgebieten sollen künftig Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide verboten sein. „Damit bricht die Politik das vormalige Versprechen, dass nach der Ausweisung von Schutzgebieten eine Landwirtschaft auf Basis der guten fachlichen Praxis möglich ist und weitergehende Bewirtschaftungsmaßnahmen gefördert werden. Die geplanten Verbote verhindern die Gestaltung von sinnvollen Agrarumweltprogrammen und erhöhen gleichzeitig das Sanktionsrisiko, während sie die Gewährung von Fördergeldern einschränken“, so die Kritik des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV). Dieses Vorgehen gebe den Kritikern der Schutzgebietsausweisungen recht und lasse das Vertrauen in staatliches Handeln schwinden. „Die von der Bundesregierung geplanten finanziellen Mittel für das Insektenschutzprogramm kommen tatsächlich nur zu einem Viertel der Landwirtschaft zugute, obwohl sie die Hauptlast zu tragen hat. Das Insektenschutzprogramm mit allen übrigen Bestandteilen des „Anti-Agrarpakets“ ist purer Aktionismus ohne wirklichen Gestaltungsanspruch“, zieht der RLV sein Fazit.
Streuobstwiesen und Grünland
Streuobstwiesen sollen unmittelbar unter Biotopschutz gestellt werden. Damit gehen auch starke Einschränkungen für den Pflanzenschutz einher. Diese Auflagen gelten auch für Grünlandflächen mit großem Artenreichtum. „Diese Streuobstwiesen sind von Bürgern und Landwirten im ländlichen Raum nicht selten auf eigene Kosten angelegt worden. Nur durch die liebevolle und aufwendige Pflege bleiben diese Elemente der ländlichen Kulturlandschaft erhalten. Anstatt die Menschen für ihren Einsatz zu belohnen, droht nun anders als in NRW ein unmittelbarer Biotopschutz, der das Gegenteil von einer Kooperation ist“, kritisierte der RLV in einer Pressemitteilung.
Kooperation statt Ordnungsrecht
Die rheinischen Bauern sind mehr als verärgert über die Ankündigung dieser Auflagen. Daher wurde eine Demo für den kommenden Montag (14. Oktober) vor dem Bundeslandwirtschaftsministerium in Bonn-Duisdorf (Rochusstraße) um 11.55 Uhr – fünf vor zwölf – organisiert. „Wir wenden uns konsequent gegen eine Ausdehnung des Ordnungsrechts und setzen uns für das mit der Politik in Nordrhein-Westfalen über viele Jahre hinweg erfolgreich entwickelte Prinzip der Kooperation ein“, heißt es beim RLV. Die Bauern im Rheinland seien bereit, den längst begonnenen Veränderungsprozess konsequent im Sinne von Klima-, Umwelt- und Naturschutz weiter voranzubringen. Voraussetzung dafür seien allerdings Respekt und Anerkennung für das, was die Landwirtinnen und Landwirte Tag für Tag für die Gesellschaft leisten. ah