Das Mercosur-Abkommen im Detail

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Neue Rindfleischquote soll kommen, bestehende Kontingente bleiben

 

Mit dem von der EU-Kommission vorgelegten Vertragsentwurf für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten (EMPA) besteht nun Klarheit über die vorgesehenen Details des Abkommens. Aus dem von der Kommission Anfang September veröffentlichten Text gehen auch die geplanten Zollkontingente (TRQ) für Agrarprodukte hervor, die Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay gewährt werden sollen.

 

Umfassend diskutiert wurde bereits, dass den Mercosur-Staaten ein Zollkontingent für Rindfleisch eingeräumt werden soll, das etwa 1,5 % der EU-Produktion entspricht. Es würde über einen Zeitraum von fünf Jahren in Jahresscheiben linear auf 99 000 t anwachsen. Das Zollkontingent lässt sich wiederum unterteilen: 55 % sind für frisches oder gekühltes und 45 % für gefrorenes Rindfleisch vorgesehen. Auf das Rindfleisch innerhalb der Quote soll ein Zollsatz von 7,5 % erhoben werden. Für die vier Mercosur-Staaten machen die 99 000 t nur etwa 0,6 % ihrer jährlichen Produktion in Höhe von 15,5 Mio. t aus. Darüber hinaus darf hochwertiges, frisches, gekühltes oder gefrorenes Rindfleisch im Rahmen der bestehenden vier WTO-Zollkontingente aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay ab dem Inkrafttreten des Gesetzesvorschlags zollfrei in die Europäische Union eingeführt werden. Dabei handelt es sich um Kontingente für Rindfleisch ohne Knochen im Umfang von 29 500 t für Argentinien, 6 376 t für Uruguay, 10 000 t für Brasilien und 1 000 t für Paraguay.

 

Für frisches und gekühltes, gefrorenes und zubereitetes Schweinefleisch ist ein Zollkontingent von 25 000 t vorgesehen, das sich ebenfalls über 5 Jahre aufbaut. Auf Ware innerhalb des Kontingents würde ein Zollsatz von 83 €/t erhoben. Zusätzlich soll Paraguay der zollfreie Import von 1 500 t gestattet werden.

 

Im Rahmen des Abkommens will die Kommission außerdem erlauben, bis zu 180 000 t Geflügelfleisch zollfrei in die EU einzuführen, was 1,3 % der hiesigen Produktion entspräche. Allerdings lagen bereits 2024 die Einfuhren aus dem Mercosur-Raum mit 293 000 t oberhalb dieser Quote.

 

Milchprodukte, Eier, Mais, Sorghum und Reis

 

Für Milchpulver soll über einen Zeitraum von zehn Jahren schrittweise ein Zollkontingent von 10 000 t/Jahr eingeräumt werden. Der Zollsatz für Pulver, das innerhalb der Quote gehandelt würde, soll über die gleiche Zeitspanne hinweg schrittweise auf null abgesenkt werden. Ganz ähnlich sehen die Pläne der EU-Kommission für eine Käsequote aus. Die Jahresgesamtmenge, die nach 10 Jahren erreicht werden würde, liegt hier allerdings bei 30 000 t. Das Zollkontingent für Eier, das die Kommission einräumen will, hat einen finalen Umfang von jährlich 3 000 t Eieräquivalent und soll sich in 500-Tonnen-Schritten über fünf Jahre aufbauen. Dazu kommt noch eine vergleichbare Quotenregelung für Eieralbumine, ebenfalls in Höhe von 3 000 t.

 

Für Mais und Sorghum ist ein Zollkontingent vorgesehen, innerhalb dessen zollfrei in die EU importiert werden darf und das über fünf Jahre hinweg in gleichen Schritten auf 1 Mio. t anwächst. Für Reis ist unter ähnlichen Bedingungen ein Kontingent von 60 000 t geplant.

 

Zucker und Alkohol

 

Eine neue Quote für die zollfreie Einfuhr von Zucker soll nur Paraguay eingeräumt werden. Diese würde 10 000 t umfassen. Brasilien soll dem Vorschlag zufolge sein bestehendes Zuckerkontingent von 180 000 t behalten. Allerdings würde der innerhalb der Quote erhobene Zollsatz abgeschafft. Zuckerspezialitäten sollen von dem Abkommen ausgenommen bleiben. Für Ethanol soll ein zollfreies Kontingent von 450 000 t für die chemische Industrie eröffnet werden. Für alle anderen Verwendungszwecke ist eine Quote von 200 000 t mit einem Zollsatz in Höhe von einem Drittel des vollen Zollsatzes geplant. Diese Quote kann für den Kraftstoffbereich genutzt werden, der den mit Abstand größten Teil des Ethanolverbrauchs in der EU ausmacht. Beide Ethanolkontingente sollen über einen Zeitraum von fünf Jahren schrittweise eingeführt werden.

 

Das vorgesehene Zollkontingent für Rum und anderen Branntwein, der aus Zuckerrohr hergestellt wird, wächst über fünf Jahre in 400-Tonnen-Schritten auf 2 400 t an. Dem Entwurf zufolge wäre diese Menge zollfrei. Außerdem soll die Anerkennung von önologischen Verfahren, Zertifizierungen und Kennzeichnungen Erleichterungen im Handel mit Wein und Spirituosen bringen. Das Abkommen soll außerdem ein hohes Maß an Schutz und Durchsetzung für geografische Angaben der EU bieten. So sollen 344 Lebensmittel- und Getränkeprodukte aus der EU vor Nachahmungen in den Mercosur-Ländern bewahrt werden.

 

AgE