Der Bundesverband der Energie- und Wasserversorger hat vergangene Woche ein Gutachten vorgelegt, wonach die novellierte deutsche Düngeverordnung nicht EU-konform sein und jährlich Umweltschäden in Milliardenhöhe verursachen soll. Verfasst hat es Prof. Dr. Friedhelm Taube von der Christian-Albrechts-Universität Kiel. Die Kernergebnisse der Arbeit lauten:
1. Die Düngeverordnung von 2020 setze europäisches Recht nicht vollständig um und entspräche nicht den Ansprüchen einer konsequenten Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und der normativen Umsetzung der Zweckbestimmung des Düngegesetzes. Die Verordnung basiere auch nicht auf einer von wissenschaftlicher Evidenz geprägten Spezifizierung der guten fachlichen Praxis der Düngung.
2. Die Kosten für die verursachten Umweltschäden durch die nicht EU-konforme Düngung würden etwa drei Mrd. € pro Jahr betragen. Allein in den letzten 10 Jahren sei durch die nicht vollständige Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie somit ein Umweltschaden von 30 Mrd. € verursacht worden.
3. Eine weitere Anpassung der geltenden Düngeverordnung sei zur vollständigen Umsetzung des europäischen Rechts erforderlich. Als Sofortmaßnahme solle übergangsweise die Reduktion des Düngebedarfs um 20 % bundesweit gelten.
4. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsweisung (AVV GeA) müsse aufgehoben werden. Die rechnerischen Modellierungen seien unsicher und nur begrenzt im Detail nachvollziehbar. Diese dienten primär der Verkleinerung und nicht der tatsächlichen Ausweisung gefährdeter Gebiete.
5. Zur Kontrolle der Düngung sei umgehend eine Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) mit Grenzwerten im Sinne des Gewässerschutzes erforderlich. Der Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs ohne eine entsprechende komplementäre Regelung verhindere die Kontrolle der guten fachlichen Praxis.