... das Leben selbst“ soll Hans Christian Andersen (1805–1875) einst über sich gesagt haben. Einige der schönsten Winter- und Weihnachtsmärchen stammen aus der Feder des weltberühmten dänischen Dichters und Schriftstellers. Denken wir nur an das kleine Mädchen mit den Schwefelhölzern oder die Schneekönigin. An seinem Geburtsort Odense auf der Insel Fünen begab sich unsere Autorin Silke Bromm-Krieger auf eine Zeitreise durch seine Biografie und Märchenwelt.
„Es war fürchterlich kalt; es schneite und begann dunkler Abend zu werden, es war der letzte Abend im Jahre, Neujahrsabend! In dieser Kälte und in dieser Finsternis ging ein kleines, armes Mädchen mit bloßem Kopfe und nackten Füßen auf der Straße ...“ So beginnt das Wintermärchen vom kleinen Mädchen mit den Schwefelhölzern. Andersen vollendete es 1845 während eines Aufenthalts auf Schloss Gravenstein an der Flensburger Förde. In ihm erzählt er die berührende Geschichte eines Mädchens, das fröstelnd und hungrig auf der Straße Schwefelhölzer zu verkaufen versucht und dabei auf tragische Weise in den Tod gleitet. Generationen von Kindern sind mit dieser und anderen Geschichten von Hans Christian Andersen aufgewachsen. In Dänemark bekommen die Kleinen oft schon zur Taufe ein Märchenbuch von ihm.
„Obwohl er von einer heilen Welt träumte, in der wie im Volksmärchen das Gute über das Böse siegt, ist seine Märchenwelt durchaus nicht heil, sondern, wie er selbst, von Widersprüchen und Brüchen geprägt“, stellt Autorin Gisela Perlet in ihrer bei Suhrkamp 2005 erschienenen Biografie „Hans Christian Andersen“ heraus. Etliche seiner Protagonistinnen und Protagonisten fänden ihr Glück gar nicht oder erst im Tod. So heißt es zum Schluss beim kleinen Mädchen mit den Schwefelhölzern: „Der Neujahrsmorgen ging über der kleinen Leiche auf, die mit Streichhölzern dasaß, wovon eine ganze Schachtel verbrannt war. Sie hat sich wärmen wollen, sagt man. Niemand wusste, was sie Schönes erblickt hatte, in welchem Glanze sie mit der alten Großmutter zur Neujahrsfreude gegangen war.“
Mehr bin LZ 51-2022 ab S. 80