DBV gegen Tierschutztransportnovelle

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt vor einem Inkrafttreten der vom Bundesrat beschlossenen Novelle der Tierschutztransportverordnung. Der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling hat das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche dazu aufgerufen, die Verordnung nicht zu verkünden. In einem Schreiben an Staatssekretärin Beate Kasch begründete Hemmerling das Anliegen mit der Anhebung des Mindestalters für den Kälbertransport von 14 auf 28 Tage sowie der dafür eingeräumten Übergangszeit von lediglich einem Jahr. Der DBV befürchtet Marktverwerfungen, sollten die Regelungen in der vorliegenden Form in Kraft gesetzt werden. Hemmerling zufolge würde der innerdeutsche Transport von Kälber der geänderten Tierschutztransportverordnung unterliegen, nicht jedoch der Export sowie der Transit von Kälbern. Ein nationaler Alleingang sei auch unverständlich, da auf EU-Ebene die EU-Transportverordnung überarbeitet werde.