Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt die von der Bundesregierung geplante Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie beispielsweise Hoflader oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h ab. Für viele landwirtschaftliche Betriebe würde diese zusätzliche Versicherungspflicht mit massiven zusätzlichen Kosten für Haftpflichtversicherungen sowie einem erhöhten Maß an Bürokratie einhergehen – ohne dass daraus eine höhere Verkehrssicherheit oder ein praktisch relevanter höherer Risikoschutz resultieren würde, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken gegenüber dem Nachrichtendienst Agra-Europe (AgE). Laut Plänen des Bundesjustizministe-riums soll für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 6 bis 20 km/h haben, eine Versicherungspflicht eingeführt werden. Voraussetzung sei, dass die Maschinen auf öffentlichen Straßen gefahren würden. Weiterhin keine Versicherungspflicht bestehe nur dann, wenn Schäden durch den Gebrauch auch im Straßenverkehr bereits von einer Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt seien. Kritik an den Plänen hatte bereits der Gesamtverband der Versicherer (GDV) geübt.