Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) aufgefordert, bei der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die von der Agrarministerkonferenz (AMK) gefassten Beschlüsse und das EU-Recht zu berücksichtigen. Der Verband kritisierte vergangene Woche, dass Deutschland für nicht produktive Flächen nur eine Variante zulassen will. Das sei entgegen den in den Trilogverhandlungen beschlossenen drei Optionen für die Umsetzung der Konditionalitätsauflagen und dem analogen AMK-Beschluss. Mit der Einschränkung auf nur eine der drei EU-rechtlich festgelegten Optionen würde der Bund-Länder-Konsens unterlaufen, erklärte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken in einem Brief an Agrarstaatssekretärin Beate Kasch. Die vonseiten des BMEL angeführten Argumente einer einfacheren Umsetzung in der Verwaltung seien „rechtlich umstritten und politisch nicht stichhaltig“, um die Optionen für die deutschen Landwirte wesentlich einzuschränken. „Unseren Landwirten würde hierdurch die erforderliche Flexibilität bei der Erfüllung des GLÖZ-9-Standards, insbesondere auch durch den Anbau von Zwischenfrüchten oder stickstoffbindenden Kulturen, genommen“, gibt Krüsken zu bedenken. Laut Bauernverband wurden bei den Verhandlungen zur GAP-Strategieplanverordnung im Trilog drei gleichwertige Optionen beschlossen, darunter neben der vom BMEL favorisierten Vorgabe von 4 % der Ackerfläche als Brache beziehungsweise Landschaftselemente auch die Möglichkeiten, 3 % der Ackerfläche als nicht produktive Fläche anzulegen und dies entweder mit Öko-Regelungen oder mit Zwischenfrüchten und Eiweißpflanzen zu kombinieren. Diese drei Varianten gelten nach Auffassung des DBV als unmittelbares EU-Recht für die Landwirte. An keiner Stelle sei in den maßgeblichen Texten von Entscheidungsmöglichkeiten für die Mitgliedstaaten die Rede.