Die im „Solarpaket I“ vorgesehene Pflicht von Grundstückseigentümern, Anschlussleitungen von Solar- und Windparks dulden zu müssen, stößt beim Deutschen Bauernverband (DBV) sauer auf. Dies lehne der DBV „strikt ab“, stellte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken klar. „Wir setzen weiter auf private Verhandlungsprozesse, die sich bisher flächendeckend bewährt haben“, betonte Krüsken. Ein solcher Eingriff in die Eigentumsrechte sei unverhältnismäßig und verfassungswidrig, schreibt der DBV in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“. „Eine Duldungspflicht würde den Anschlussprozess nicht beschleunigen, sondern verzögern“, gab Krüsken zu bedenken. Auch die im Entwurf vorgeschlagene Entschädigung von 5 % des Verkehrswerts sei „nichts als eine Provokation für die Grundeigentümer“. Wenn private Grundeigentümer für die Energiewende „fast entschädigungslos in ihren Eigentumsrechten beschnitten werden sollen“, könne eine weitere negative Debatte in der Energiewende entstehen, warnte der Bauernverband.