Eine erneute Abstimmung über die Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat ist für den 27. November angesetzt. Unterdessen haben die Unternehmen innerhalb der Glyphosat Task Force (GTF) erste juristische Vorbereitungen getroffen, um die EU-Kommission auf Schadenersatz zu verklagen, sollte sie bis zum 15. Dezember keine Entscheidung über eine Wiederzulassung von Glyphosat treffen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Wie der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat (AGG), Dr. Thoralf Küchler, am vergangenen Mittwoch erklärte, sind die Pflanzenschutzmittelhersteller dazu verpflichtet, die Kommission über die Absicht einer Klage zu informieren, sollte sie ihrer Pflicht nicht nachkommen und die Zulassung auslaufen. Diese Maßnahme ist nach Auskunft des AGG-Sprechers Teil der Schadensminimierungspflicht. Die Kommission habe den fristgerechten Eingang der Mitteilung bestätigt sowie die Schadensersatzsumme von rund 15 Mrd. € im Klagefall.