Der Praxisfall: Druck auf Direktvermarkter

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Die landwirtschaftliche Tierhaltung ist Organisationen der Tierrechtsszene seit Langem ein Dorn im Auge. Sie wird von ihnen als umweltschädlich und nicht tiergerecht angeprangert. Dass Aktivisten in Ställe eindringen und illegal Filmaufnahmen machen, um die Halter persönlich zu diskreditieren oder mit skandalösen Bildern medienwirksame Kampagnen zu unterfüttern, ist hinlänglich bekannt. Jetzt haben die Organisationen wohl eine neue Masche gefunden. Der LZ Rheinland sind Fälle bekannt, in denen landwirtschaftliche Direktvermarkter aufgefordert wurden, Produkte aus ihrem Sortiment zu nehmen, die nach Auffassung der Tierrechtler aus Haltungsformen stammen, die sie als nicht tiergerecht ansehen. Obwohl sie gesetzlich erlaubt sind. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Stallhaltung von Milchvieh, die Haltung von Legehennen in Volieren oder von Mastschweinen in Buchten mit Betonspalten handeln. Die Tierrechtler setzten den Direktvermarktern eine Frist von wenigen Tagen, um den Forderungen nachzukommen. Für den Fall, dass die Produkte nicht aus dem Sortiment genommen werden, drohten sie mit öffentlichkeitswirksamen Konsequenzen. kj

Wir haben mit einem Juristen gesprochen, wie in solchen Fällen zu reagieren ist. Mehr in LZ 10-2021 ab S. 16.