Die Initiative Tierwohl (ITW) hat in einem Rundschreiben darüber informiert, dass die sogenannten Einmalzahlungen zum Eintritt in die 3. Programmphase nicht für alle Betriebe gezahlt werden können, auch wenn diese ihr Audit, wie ursprünglich vorgesehen, bis zum 30. Juni 2021 erfolgreich absolviert haben. Dies berichtete am Freitag vergangener Woche die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Die Einmalzahlung von 3 000 € je Betrieb soll demnach jenen Schweinehaltern vorbehalten bleiben, für welche die Zahlung bereits durch die Teilnahme an der bisherigen Programmphase reserviert worden war beziehungsweise deren bestandenes Audit bis einschließlich 24. Juni 2021 durchgeführt und bis Anfang Juli freigegeben wurde. Die ITW begründete laut ISN den um sechs Tage verkürzten Zeitraum damit, dass das vorgesehene Budget für diese Einmalzahlungen in Höhe von 20 Mio. € aufgrund der hohen Teilnahmebereitschaft der Landwirte nicht für alle Betriebe ausreiche und es so zum Windhundverfahren komme.
Das für die Einmalzahlungen reservierte Budget stammt aus der von der Schwarz-Gruppe Ende 2020 angekündigten Sonderzahlung an die ITW in Höhe von insgesamt 50 Mio. €, von denen aber auch versprochene zusätzliche Tierwohlaufschläge für Mäster und Ferkelerzeuger gezahlt werden sollen. In den vergangenen Tagen haben laut ISN zahlreiche ihrer Mitglieder massiven Unmut über das Vorgehen der ITW geäußert. Aus ihrer Sicht wurde ein Windhundverfahren und damit eine möglicherweise ausbleibende Zahlung bei Überzeichnung des Budgets im Vorfeld nicht richtig kommuniziert. „Ich kann den Ärger der Berufskollegen gut verstehen, die im Glauben, alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt zu haben, jetzt die Einmalzahlungen nicht bekommen sollen“, erklärte ISN-Vorsitzender Heinrich Dierkes. Gerade in der aktuell katastrophalen finanziellen Situation der Betriebe sei das ein Desaster. Dafür müsse von der ITW und insbesondere den Lebensmitteleinzelhändlern eine Lösung gefunden werden. „Wer A sagt, der muss auch B sagen“, so Dierkes.