Der Wolf und die Jagd: RVEJ Mitgliederversammlung

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Nicht nur für die Weidetierhalter ist der Wolf ein Thema, sondern auch für Jagdrechtsinhaber. Sie machen sich Sorgen, dass durch die Anwesenheit des Wolfes der Ertrag aus ihren Jagden sinkt. Dies wurde am Dienstag vergangener Woche bei der Mitgliederversammlung des Rheinischen Verbandes der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften (RVEJ) in Köln-Auweiler deutlich. „Es ist nicht unwahrscheinlich, dass durch die zunehmende Präsenz des Wolfes hier bei uns in NRW Belange des Jagdrechts, insbesondere die Jagdwerte unserer Reviere, negativ beeinflusst werden“, stellte der RVEJ-Vorsitzende Dr. Arno Becker fest. Auf der einen Seite könnten die Wölfe die Reviere leer räumen und auch zu Verhaltensänderungen des Wildes führen, die die Jagd deutlich beeinflussten. Was ändert sich nun durch den Wolf? Und wie geht man in NRW mit der zunehmenden Wolfspopulation um? Diese Fragen standen auf dem Programm bei der Mitgliederversammlung.

Und Antworten hierauf gab es von Peter Schütz, stellvertretender Pressesprecher des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums. Wie Schütz erläuterte, gibt es derzeit in der mitteleuropäischen Tieflandregion 1 600 Wölfe ohne Jungtiere, davon 1 000 in Deutschland und 600 in Polen. Dabei gilt der Wolf international als schützenswerte Tierart und ist einer von zwei gefährlichen Tierarten. „Der Bär und der Wolf sind geschützt“, erläuterte Schütz. In NRW seien inzwischen drei Wölfe sesshaft. „Eine Zuwanderung aus anderen Regionen und eine Rudelbildung ist aber sehr wahrscheinlich“, so der Ministeriumsvertreter.

Drei Wölfe in NRW sesshaft

In NRW sind auch drei Wolfsgebiete ausgewiesen, und zwar das Wolfsgebiet Schermbeck, das Wolfsgebiet Senne und das Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn. Nach Aussagen von Schütz ist etwa ein Drittel der Landesfläche von NRW inzwischen Wolfsgebiet oder Pufferzone. Außerdem stellte er klar, dass diese Wolfsgebiete keine Schutzgebiete des Wolfes sind, sondern hierbei handele es sich um Fördergebiete.

Grundsätzlich sehe die FFH-Richtlinie vor, dass Problemwölfe – sprich Tiere, die wiederholt Weidetierbestände angreifen – entnommen werden dürfen. Und soll der Wolf möglicherweise auch ins Jagdrecht? Dies ist laut Aussagen von Schütz nicht vorgesehen. Solange der Wolf von der EU geschützt sei, bestehe hier keine Möglichkeit. Außerdem wies er da­rauf hin, dass man die Jagd nicht anonym durchführe und es gebe leider Zeitgenossen, die den Wolf sehr emotional sehen und daher bestände hier Gefahr für die Jäger.

Positionspapier wird erarbeitet

In jedem Fall sehen die RVEJ-Mitglieder durch mögliche wachsende Wolfsbestände in NRW die Verpachtung von Jagden in Gefahr. Die Wölfe könnten die Jagd auf das Wild enorm verändern, lautete die Befürchtung. Einige appellierten auch an den Ministeriumsvertreter, doch über eine mögliche Obergrenze der Wolfspopulation nachzudenken und diese festzulegen. „Die Obergrenze ist im Bundesgebiet längst erreicht und hier sollte man jetzt handeln“, hieß es unter anderem auf der Mitgliederversammlung.

Wie der RVEJ-Vorsitzende erläuterte, wird sich der Verband weiterhin intensiv mit dem Thema Wolf beschäftigen und hierzu ein Positionspapier erarbeiten. „Damit werden wir uns aktiv an der aktuellen politischen Diskussion um den Wolf in NRW beteiligen“, versprach Becker. el