Deregulierung neuer Züchtungstechniken

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Erste Änderungsvorschläge treiben Bio-Branche auf die Barrikaden: Um den von der EU‑Kommission vorgeschlagenen Rechtsrahmen zur Deregulierung neuer Züchtungstechniken dürfte noch ausgiebig gerungen werden. Darauf deutet auch der Entwurf für eine Stellungnahme des federführenden Umweltausschusses im Europaparlament hin, der jetzt bekannt geworden ist. Laut den Änderungsvorschlägen von Berichterstatterin Jessica Polfjärd sollen die gemäß dem Kommissionsvorschlag weitgehend den Produkten konventioneller Züchtung gleichgestellten genomeditierten Sorten auch im Ökolandbau eingesetzt werden dürfen. Aufweichen will die Berichterstatterin die Vorgaben für die Kennzeichnung. Vorgeschlagen wird, die Verpflichtung über entsprechende Angaben auf Saatgut zu streichen, die Informationen würden in einer Datenbank gebündelt. Laut Polfjärd wäre die Kennzeichnung der genomeditierten Sorten „diskriminierend“. Die Reaktionen aus der Biobranche fielen erwartungsgemäß deutlich aus. Man lehne den Entwurf „entschieden“ ab, erklärte der Präsident der EU-Gruppe der Internationalen Vereinigung ökologischer Landbaubewegungen (IFOAM – Organics Europe), Jan Plagge. Kritik übte auch der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling. Er bezeichnete die Stoßrichtung des Entwurfs als „völlig indiskutabel“.

Stellungnahme vom deutschen Bundesrat: Der Bundesrat fordert Nachbesserungen am Brüsseler Vorschlag zur Novelle des EU-Gentechnikrechts. Diese betreffen insbesondere die Koexistenz beim Anbau von gentechnisch veränderten und klassisch gezüchteten Pflanzen sowie Regelungen zum Patentrecht. In einer Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag der EU-Kommission weist der Bundesrat da­­rauf hin, dass mit den NGT schnell und zielgerichtet Zuchtziele erreicht werden könnten. Damit könne „den zentralen Herausforderungen wie Anpassung an den Klimawandel, Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes oder Ertragssteigerungen zur Sicherung der Welternährung“ begegnet werden. Der Kommissionsvorschlag werfe jedoch zugleich Fragen hinsichtlich „Transparenz, Wahlfreiheit, Koexistenz sowie des Vorsorgeprinzips“ auf. Zur Absicherung der Koexistenz der modernen Züchtungstechniken mit der gentechnikfreien Landwirtschaft empfiehlt die Länderkammer, entsprechende Maßnahmen vorzuschreiben. Der Bundesrat blickt zudem mit großer Sorge auf die möglichen negativen Folgen des EU-Vorschlages für den Ökolandbau. Es müsse daher sichergestellt werden, dass Öko-Erzeuger und Öko-Verarbeiter bei einer unbeabsichtigten Kontamination von Haftungsfragen befreit seien.

Weitere kritische Stimmen: Auch der Bundesverband Naturkost Naturwaren hat seine Kritik am Gesetzentwurf der EU-Kommission zur Deregulierung des bestehenden Gentechnikrechts erneuert. Aus Sicht des Europäischen Netzwerks von Wissenschaftlern für soziale und ökologische Verantwortung ist der Vorschlag zur Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts nicht mit dem aktuellen Stand der Wissenschaft vereinbar.