Ungeachtet dessen, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltens der Nitratrichtlinie eingestellt hat, müssen sich deutlich mehr Landwirte in Niedersachsen auf restriktive Düngeauflagen einstellen. Die Landes-regierung in Hannover gab am Montag vergangener Woche eine geänderte Verordnung über die düngerechtlichen Anforderungen zum Schutz der Gewässer zur Verbandsbeteiligung frei. Demnach kommt es zu einer Vergrößerung der Gebiete, die als mit Nitrat belastet gelten. Diese umfassen laut Landesregierung nun etwa 32 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF), nach vormals rund 21 %. Die eutrophierten, also mit Phosphat belasteten Gebiete betreffen weiterhin 1,4 % der LF. Die zweite Kulissenänderung in diesem Jahr sei notwendig, um den bisherigen Zwischenschritt bei der Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete zu finalisieren, hieß es aus dem Landwirtschaftsministerium. Daher seien bei der Änderungsverordnung aus Vorsorgegründen auch die Nitratabbauprozesse im Grundwasser bei der Kulissenausweisung berücksichtigt worden, so wie es das geltende Düngerecht des Bundes vorsehe. Dies sei möglich, da inzwischen vorliegende Messdaten auf Plausibilität und Verwendung für die Ausweisung geprüft und in das Verfahren einbezogen worden seien. Das Landvolk Niedersachsen reagierte mit scharfer Kritik. Die Ausweitung der Roten Gebiete bedeute eine massive Ungleichbehandlung der hiesigen Landwirte gegenüber den europäischen Berufskollegen, gab Verbandspräsident Dr. Holger Hennies zu bedenken.