Deutschland droht Klage

EU-Kommission bemängelt unzureichenden Grünlandschutz

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Die EU-Kommission wirft Deutschland immer noch vor, seine Verpflichtungen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie zum Schutz bestimmter Grünlandtypen nicht einzuhalten. Aus diesem Grund habe man mit der Übermittlung einer mit „Gründen versehenen Stellungnahme“ den zweiten Schritt eines formellen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland eröffnet, erklärte die Brüsseler Behörde Ende Oktober. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken der Kommission zu reagieren. Sollte auf diese Frist nicht angemessen reagiert werden, kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einreichen.

Zwei Monate Zeit

Bereits vor mehr als einem Jahr, nämlich im Juli 2019, hatte die Kommission das Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Konkret wird gefordert, dass die Bundesrepublik den Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, da­runter Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen, verstärkt. Beide Lebensraumtypen würden sich in Deutschland in einem „ungünstigen“ Erhaltungszustand befinden, bemängelt die EU-Kommission.

Fehlende Nachhaltigkeit

Die Brüsseler Behörde erinnerte daran, dass die FFH-Richtlinie die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Natura-2000-Netzes zum Schutz und zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Lebensräumen verpflichte, die eine wichtige Rolle für die Biodiversität spielten. Eine besondere Rolle komme hier Bestäuberinsekten wie Bienen und Schmetterlingen zu, die die genannten Flächen als wichtigen Lebensraum benötigten. Deutschland komme jedoch seiner Verpflichtung, eine Verschlechterung dieser Lebensraumtypen zu verhindern, nicht nach.            AgE