Die Düngung dokumentieren

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Mit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung 2020 gilt ab dem 1. Mai 2020 auch die verpflichtende Dokumentation der Düngung im Ackerbau und im Grünland. Dies bedeutet, dass jede Düngungsmaßnahme innerhalb von zwei Tagen nach Ausbringung dokumentiert werden muss. Was festgehalten werden muss, erläutern Samira Bauer-feind und Caroline Labonte, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

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