Die Lösung liegt auf der Hand

Katrin John

Der Startschuss für das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung ist gefallen. Trotzdem werden die meisten Schweinehalter wohl keine Luftsprünge machen, denn es stehen weiterhin Unklarheiten im Raum, unter anderem die langfristige Finanzierung.

Am Freitag vergangener Woche ist nach einem langen und weiter fortwährenden Eiertanz endlich das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung gestartet. Seit dem 1. März können Schweinehalter für den tiergerechten Umbau ihrer Ställe eine finanzielle Förderung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Für das Umbauprogramm stehen in den kommenden vier Jahren momentan 1 Mrd. € im Haushalt zur Verfügung, davon 150 Mio. € in diesem Jahr. Das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Mehr nicht. Die langfristige Finanzierung des Förderprogramms ist nach wie vor nicht gesichert. Das räumte auch Bundes-landwirtschaftsminister Cem Özdemir, der dafür einen sogenannten Tierwohl-Cent ins Gespräch gebracht hat, in der vergangenen Woche ein. Er verwies da­­rauf, dass die Verhandlungen in der Koalition dazu weiterlaufen. Ob diese zeitnah zu einem für die Landwirte dringend notwendigen Ergebnis führen, ist jedoch fraglich, da die FDP weiterhin auf die Bremse tritt. Die Liberalen bemängeln unter anderem den hohen bürokratischen Aufwand, der mit einer Verbrauchsteuer – nichts anderes wäre der Tierwohl-Cent – verbunden ist.

Auf diesen großen Nachteil des Tierwohl-Cents hat auch der frühere Bundeslandwirtschaftsminister Jochen Borchert zuletzt verwiesen. Er erinnerte daran, dass laut der Machbarkeitsstudie zu den Vorschlägen der Borchert-Kommission die Anhebung der Mehrwertsteuer auf tierische Produkte sinnvoller sei als eine Abgabe. Doch auch darauf möchte sich die FDP nicht einlassen, da die Fraktion bei der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Einigung bleiben will, keine neuen Steuern zu erheben oder Steuern zu erhöhen. Die Situation scheint festgefahren zu sein.

Dabei müsste die Ampelkoalition einfach nur endlich die Augen öffnen, denn die Lösung liegt direkt vor ihr: die Vorschläge der Borchert-Kommission inklusive der dazugehörigen Machbarkeitsstudie. Es ist nicht nachvollziehbar, dass es bisher nicht gelungen ist, diese Empfehlungen umzusetzen. Vor dem Hintergrund der Bauernproteste haben sich zuletzt viele Politiker zu den Empfehlungen der Borchert-Kommission bekannt. Von Bekenntnissen allein wird aber noch lange keine Planungssicherheit für die Schweinehalter geschaffen. Um den Landwirten diese Sicherheit zu geben, sind langfristige Verträge mit dem Staat notwendig. Es ist unbegreiflich, dass dieser Vorschlag vom Bundeslandwirtschaftsministerium nicht aufgegriffen wird, obwohl die Borchert-Kommission laut Aussage ihres Vorsitzenden das Ministerium mehrfach gebeten hat, Vorschläge für Verträge zu erarbeiten und vorzulegen.

Doch nicht nur die Finanzierung des Umbauprogramms ist ein Problem, auch die Förderbedingungen der Tierwohlprämie, die ab dem 1. April beantragt werden kann, werfen Fragen auf. Zum Start des Förderprogramms betonte Minister Cem Özdemir letzte Woche erneut, dass er Landwirte auf dem Weg zu einer tier- und umweltgerechten Haltung unterstützen will. Ein genauerer Blick auf die Förderbedingungen lässt allerdings Zweifel an dieser Aussage aufkommen, denn offensichtlich sollen bei Weitem nicht alle Schweinehalter Unterstützung erhalten. Aufgrund der Tierzahlobergrenzen fallen Betriebe aus der Tierwohlprämie raus oder sie bekommen nur einen geringeren Prozentsatz der Mehrkosten gefördert. Um 80 % der laufenden Mehrkosten gefördert zu bekommen, darf der Betrieb nur bis zu 50 Sauen, 1 500 Aufzuchtferkel und 1 500 Mastschweine halten. Für darüber hinausgehende Tierzahlen bis zu Obergrenzen von 200 Sauen, 6 000 Ferkeln und 6 000 Mastschweinen können 70 % der Mehrkosten gefördert werden. Diese Förderbedingungen erwecken den Anschein, dass es politisch gar nicht gewollt ist, den durchschnittlichen, konventionell wirtschaftenden Vollerwerbsbetrieb beim Umbau zu unterstützen, außer er baut seinen Bestand massiv ab. Daher ist davon auszugehen, dass die Tierwohlprämie vor allem von Betrieben in Anspruch genommen wird, die bereits jetzt die Anforderungen höherer Haltungsstufen erfüllen.

 

Auf der einen Seite wirkt das politische Vorgehen rund um das Förderprogramm zum Umbau der Tierhaltung wenig durchdacht, da es neben den Unklarheiten über die langfristige Finanzierung noch an anderen Stellen hapert: Ohne dringend notwendige Änderungen des Bau- und Umweltrechts wird der Bau vieler Außenklimaställe auch daran scheitern. Auf der anderen Seite erwecken die Förderbedingungen der Tierwohlprämie den Anschein, dass hier genau abgewogen wurde, welche Betriebe gewollt sind. Dabei sollte jeder Schweinehalter, der seinen Betrieb umbauen will, Unterstützung erhalten, denn die Betriebsgröße ist nicht der ausschlaggebende Faktor für das Tierwohl, sondern das Management. Unterm Strich ist es also nicht allzu viel, was durchschnittliche Betriebe dazu motiviert, in Sachen Tierwohl Gas zu geben.