Endlich wieder Direktvermarktertag! Zahlreiche Interessierte aus dem ganzen Rheinland und die Veranstalter, die Landwirtschaftskammer NRW und der Rheinische Landwirtschafts-Verband, freuten sich, dass nach der coronabedingten Absage im Jahr 2020 die bewährte Veranstaltung nun wieder stattfinden konnte. Am Dienstag vergangener Woche gab es zunächst einen Vortragsteil in der „Alten Scheune“ des Hauses Bieger direkt am Kloster Kamp, bevor es auf den wenige Kilometer entfernten Biolandhof Frohnenbruch der Familie Bird zur Besichtigung ging.
RLV-Vizepräsident Paul-Christian Küskens begrüßte die Teilnehmer mit den Worten: „Sie als Direktvermarkter genießen ein hohes Vertrauen der Verbraucher, für diese gesunde und nachhaltige Lebensmittel zu produzieren. Sie geben den Mitteln zum Leben ein Gesicht!“ Gerade im dicht besiedelten Rheinland sei die Chance für eine regionale Direktvermarktung groß und die Landwirtschaft hätte in den letzten zweieinhalb Monaten überwiegend positive Resonanz aus der Öffentlichkeit erfahren.
Steuerrecht und Wirtschaftsberatung
Über aktuelle Fragen des Steuerrechts für Direktvermarkter informierte Marius Kivelitz, Parta Steuerberatungsgesellschaft. So erläuterte er den Stand des Verfahrens beim Wachstumschancengesetz, das Mitte November 2023 vom Bundestag beschlossen wurde, nach dem Beschluss des Vermittlungsausschusses im Februar einige Änderungen erfuhr und am 22. März 2024 noch durch den Bundesrat muss, von dem es noch blockiert werden könnte.
Der Steuersatz in der Gastronomie, der befristet gesenkt worden war, sollte Gegenstand der Erörterungen im Vermittlungsausschuss werden. Nach aktuellem Stand gibt es keine Verlängerung, seit 1. Januar 2024 gelten also 19 % für Restaurantleistungen und 7 % bei Lieferung von Speisen. Diese Steuersätze gelten auch für die Beköstigung von Arbeitnehmern. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes soll ab 2025 schrittweise die eRechnung für Rechnungen zwischen Unternehmern eingeführt werden, mit dem Ziel, Umsatzsteuerbetrug vorzubeugen. Hier empfahl der Referent den Betrieben, sich rechtzeitig nach passender Software umzusehen.
Was die Parta Wirtschaftsberatung ihren Mandanten im Falle eines Betriebskaufs oder einer ähnlich großen Investition als Unterstützung im Kalkulations- und Entscheidungsprozess bieten kann, stellte anschließend Carsten Hinkel-Stallmann vor. Die vor fünf Jahren gegründete Tochtergesellschaft der Parta ist auf betriebswirtschaftliche Beratung spezialisiert. Dies umfasst Investitions- und Übernahmeplanungen, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanungen sowie Deckungsbeitrags- und Kostenrechnungen einzelner Betriebszweige. Außerdem gibt es Beratung bei Finanzierungsfragen und Unterstützung bei Bankverhandlungen.
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