DJV begrüßt Klarstellung des EuGH

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Die Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass der Erhaltungszustand des Wolfs auch auf Basis aktueller Daten ermittelt werden muss, ist vom Deutschen Jagdverband (DJV) begrüßt worden. Er habe seit Jahren darauf hingewiesen, dass sich die Bundesregierung nicht hinter ihren Berichten gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtlinie verstecken dürfe, sondern auch die weitere Entwicklung berücksichtigen müsse, erklärte der DJV am Freitag vergangener Woche. Dies habe der EuGH jetzt bestätigt.

 

Der DJV kritisierte, dass die Bundesregierung den Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland zuletzt im Jahr 2019 als ungünstig eingestuft habe. Die für diesen Bericht genutzten Daten seien schon damals veraltet gewesen. Dasselbe Problem werde auch bei dem für 2025 erwarteten nächsten Bericht auftreten. Dieser werde auf zwei Jahre alten Bestandszahlen basieren, moniert der DJV. Dabei wachse der Wolfs­be­stand hierzulande stetig an.

 

Laut dem Urteil, das der EuGH kürzlich zur Bejagung des Wolfs in Spanien gefällt hat, ist der Erhaltungszustand des Beutegreifers anhand der alle sechs Jahre zu erstellenden Berichte gemäß der FFH-Richt­linie sowie neuester wissenschaftlicher Daten zu bewerten. Diese Bewertungen seien nicht auf lokaler Ebene, sondern auf Ebene der biogeografischen Region und sogar grenzüberschreitend durchzuführen, heißt es in dem Urteil. Das strittige Regionalgesetz verstoße daher gegen die FFH-Richtlinie.