Downgrading ist rechtlich zulässig

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Ein vollumfängliches Downgrading – also die Möglichkeit, Fleischprodukte mit hohen Tierwohlstandards auch in niedrigeren Haltungsstufen vermarkten zu können – ist sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Recht grundsätzlich zulässig. Vo­raus­setz­ung ist, dass ein solches Instrument strikt als Mindeststandardkennzeichnung ausgestaltet und klar kommuniziert wird. Das ist das Ergebnis eines gut 30-seitigen Rechtsgutachtens, das der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen, Prof. José Martinez, im Auftrag der Denkfabrik Agora Agrar­­ verfasst hat.

 

„Vollumfängliches Downgrading ist rechtlich möglich – und es ist wichtig für die Praxis“, erklärte Agora Agrar­­-Direktor Prof. Harald Grethe gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe (AgE). Die Möglichkeit zum Downgrading erleichtere die flexible Vermarktung des ganzen Tieres. Das wiederum unterstütze Investitionen in tiergerechtere Haltungsformen. Nach Auffassung des Wissenschaftlers werden mit dem Gutachten zentrale Vorbehalte gegen die notwendige Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung entkräftet.

 

„Vo­raus­setz­ung für die rechtliche Tragfähigkeit einer Downgrading-Option sind klare Leitplanken“, sagte Prof. Martinez AgE. Er nannte in diesem Zusammenhang unter anderem eine echte Stufenkaskade bei der Haltungskennzeichnung, transparente Hinweise wie „mindestens Haltungsform X“ sowie belastbare Dokumentation und Aufsicht. Ferner müsse eine EU-rechtliche Notifizierung ebenso gewährleistet sein wie eine diskriminierungsfreie Einbeziehung importierter Ware.

 

AgE