Drohneneinsatz wird erleichtert

Foto: imago/imagebroker

Die Jungwildrettung mit Bestandsdrohnen bleibt vorerst weiterhin möglich, auch wenn die Geräte nicht über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Das hat das Bundesverkehrsministerium mit sofortiger Wirkung bis zum 19. November 2024 angewiesen. Demnach dürfen Drohnen, die vor dem Inkrafttreten der Europäischen Drohnenverordnung am 1. Januar 2024 angeschafft wurden, weiterhin während der Mahd eingesetzt werden. Außerdem dürfen die Drohnen jetzt deutlich näher an Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete heranfliegen. Laut der Weisung an das Luftfahrtbundesamt wird der Mindestabstand für den Einsatz ab sofort von den 150 m, die die EU vorsieht, auf 10 m reduziert. Allerdings muss der Mindestabstand stets größer sein als die Flughöhe. Das Ministerium geht davon aus, dass durch die Neuregelung deutschlandweit über 90 % mehr Fläche für den Drohneneinsatz zur Verfügung stehen wird als bisher. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßten die Entscheidung. Sie sei nötig gewesen, um in der anstehenden Saison Tierleid zu verhindern. Rechtssicherheit beim Drohneneinsatz sei unabdingbar und müsse dauerhaft erreicht werden.