Verschiedene Medien berichten derzeit, dass die Europäische Kommission die Gebietsausweisung der Bundesländer im Rahmen der Düngeverordnung faktisch bereits abgelehnt habe. Richtig ist allerdings, dass sich die Bundesregierung über die Staatssekretäre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesumweltministeriums (BMU) sowie unterstützt von den Bundesländern Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen immer noch in Gesprächen mit der EU-Kommission zum Vertragsverletzungsverfahren zur Nitratrichtlinie befindet.
Nach wie vor geht es um die Kritik der EU-Kommission, mit der Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Umsetzung der nationalen Düngeverordnung des Bundes (Dünge-VO) sei die Gebietskulisse für die Anwendung der strengeren Regelungen nach der Düngeverordnung für nitratsensible Gebiete zu eng bemessen.
Im Einzelnen gibt es folgende Diskussionspunkte:
· Die EU-Kommision bezweifelt weiterhin, dass mit der Umsetzung der Dünge-VO mit den festgesetzten Gebieten nach AVV das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018 umgesetzt wird. Die Gebiete seien zu klein und gegebenenfalls nicht an der richtigen Stelle.
· Die EU-Kommission fordert, dass die Gebietsabgrenzung nach einem einheitlichen und kohärenten Verfahren abgegrenzt wird. Die AVV bietet den Ländern aber Spielraum zur Vorgehensweise bei der Binnendifferenzierung und der Modellierung, der von den Ländern je nach vorhandener Dichte an Grundwassermessstellen auch unterschiedlich genutzt wurde.
· Die EU-Kommission kritisiert nach wie vor, dass eine Modellierung der aktuellen Nutzung ein Verstoß gegen das europäische Wasserrecht sei, welches nur auf die Qualität der Gewässer abstelle und nicht auf die Bewirtschaftung. Hierzu hat die Bundesregierung erneut argumentiert, dass im Sinne der Umsetzung des Verursacherprinzips nicht mit der Änderung der aktuellen Bewirtschaftung Altlasten saniert werden könnten. Die Verwendung einer Modellierung für die aktuelle Nutzung wurde bei diesem Termin von der EU-Kommission dem Vernehmen nach nicht im Grundsatz in Frage gestellt.
Die Bundesregierung hat dargelegt, dass aufgrund der aktuell stattfindenden Regierungsbildung keine für die neue Bundesregierung bindenden Festlegungen von Seiten der geschäftsführenden Bundesregierung getroffen werden könnten. Hierfür gab es von Seiten der EU-Kommission Verständnis. Ob dies aber auch bedeutet, dass bis zum Abschluss der Regierungsbildung die EU-Kommission keine weiteren Schritte in Richtung erneuter Klageeinreichung unternimmt, ist nicht klar. Auf jeden Fall lässt dies vermuten, dass jetzt nicht kurzfristig die nächste Eskalationsstufe eingelegt wird.