Die noch von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Novelle des Düngegesetzes ist gescheitert. Ein Vermittlungsverfahren kommt nicht zustande. Das hat der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Dienstagabend gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe (AgE) bestätigt. Seinen Angaben zufolge haben sich die Unionsländer einstimmig dafür ausgesprochen, die vor Weihnachten begonnenen Verhandlungen mit der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen abzubrechen. Damit wird es in der nächsten Legislaturperiode einen neuen Anlauf für eine Neufassung des Düngegesetzes geben müssen.
Hauk wies die Verantwortung für das Scheitern vor allem Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zu. Entgegen seiner Zusage bei der letzten Agrarministerkonferenz (AMK) in Oberhof sei der Bund nicht bereit gewesen, noch vor Beginn eines Vermittlungsverfahrens die bestehende Stoffstrombilanzverordnung zeitnah aufzuheben. „Zeitnah wäre Ende 2024 gewesen“, so der Stuttgarter Minister.
Hauk zeigte sich enttäuscht und wies den Vorwurf zurück, die Unionsminister hätten kein Interesse an einer Lösung gehabt: „An gutem Willen auf unserer Seite hat es nicht gemangelt.“ Man habe versucht, eine Einigung hinzubekommen. Die Voraussetzung dafür wäre dem CDU-Politiker zufolge aber gewesen, die Stoffstrombilanzverordnung ersatzlos aufzuheben und ihre gesetzliche Ermächtigungsgrundlage in § 11a Düngegesetz zu streichen. „Dieses bürokratische Monstrum gehört abgeschafft“, bekräftigte Hauk.
Nach den Aussagen Hauks war Özdemir allenfalls bereit, im Zuge des Vermittlungsverfahrens darüber zu sprechen, die Stoffstrombilanzverordnung aufzuheben und durch eine Nährstoffbilanzverordnung zu ersetzen. Das sei für die unionsregierten Länder nicht akzeptabel gewesen. Erst nach einer Streichung der Stoffstrombilanzverordnung hätte man sich „über weitere Dinge unterhalten können“, so der Landesminister. Er wies darauf hin, dass eine Stoffstrombilanzverordnung aus Gründen des europäischen Rechts nicht erforderlich sei und von der EU-Kommission auch nicht gefordert werde. „Trotzdem in Deutschland daran festzuhalten, kommt einer nicht zumutbaren Gängelung der hiesigen Landwirtinnen und Landwirte gleich.“
Einigkeit besteht dem Ressortchef zufolge in dem Ziel, das Düngerecht verursachergerecht auszugestalten: „Nach unserer Auffassung sollten nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten von verschärften Regelungen ausgenommen werden.“ Dies könne durch eine Ausnahmeregelung erfolgen. Dafür brauche es keine eigene Verordnung. Der Nachweis müsse möglichst einfach erbracht werden können. In nicht nitratbelasteten Gebieten müssten gewässerschonend wirtschaftende Betriebe von düngerechtlichen Einschränkungen ausgenommen werden. Die Datenerhebung dafür sollte nach Hauks Angaben nicht betriebsbezogen, sondern gebietsbezogen sein. Das stehe im Einklang mit den Vorstellungen der EU-Kommission.