Die Bundesregierung hofft auf einen glimpflichen Ausgang des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie. Das Treffen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit EU-Umweltkommissar Karmenu Vella am Mittwoch vergangener Woche in Brüssel diente insbesondere dazu, die Gesprächsatmosphäre zu verbessern. Das scheint gelungen. Klöckner und Schulze bezeichneten die Unterredung im Anschluss als „sehr konstruktiv“.
Ob dies ausreicht, mit der Kommission in allen Punkten zu einer „einvernehmlichen, zielorientierten sowie praktikablen Lösung“ zu gelangen, wie die Ministerinnen betonten, bleibt indes abzuwarten. Die Bundesregierung hat nun bis zum 24. September Zeit, auf das offizielle Brüsseler Mahnschreiben schriftlich zu antworten und nach wie vor bestehende Bedenken der Generaldirektion Umwelt auszuräumen. Bis dahin soll es einen weiteren Austausch auf Fachebene geben. Es gehe darum, eine Verurteilung Deutschlands und damit verbunden massive Strafzahlungen unter allen Umständen abzuwenden, verlautete aus den Bundesressorts.
Nach wie vor kritisiert die EU-Kommission dem Vernehmen nach, dass immer noch nicht alle Bundesländer ihre roten Gebiete ausgewiesen haben. Wenig Verständnis zeigen die Brüsseler Beamten zudem für die Dauer des Rechtsetzungsverfahrens zur Umsetzung schärferer Düngevorgaben. Weitere Bedenken beziehen sich auf den geforderten Aufbau eines bundesweiten Monitoringsystems zur Gewässerbelastung sowie auf die Regulierung der Düngung in phosphatbelasteten Gebieten, obwohl die an sich nicht Gegenstand der Nitratrichtlinie ist, gleichwohl von der Kommission aber angemahnt wird. Akzeptiert werden hingegen die Vorschläge zur Ausweitung von Sperrfristen sowie zur Düngung von Hangflächen. AgE