Düngeverordnung: Bundesrat stimmt zu

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Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der von der Bundesregierung vorgelegten Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) nach Maßgabe kleinerer Änderungen zu. Damit kommt die Bundesrepublik der von der EU-Kommission geforderten Neuausweisung nach. Die Bundesländer sind nun angehalten, die neue Ausweisungsmethodik umzusetzen. Sie müssen ihre Landesdüngeverordnungen bis Ende November dieses Jahres anpassen und bis Ende 2024 ihre Messstellennetze verdichten.

EU-Strafverfahren abgewendet?

Die Zustimmung nährt die Hoffnung, dass die EU-Kommission nun das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellt. Die Anpassung der Regelungen für die Gebietsausweisung hatte die Bundesregierung in den vergangenen Monaten mit der Kommission abgestimmt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gab sich erleichtert. Landwirte bekämen mit der Neuregelung Klarheit und Planungssicherheit, erklärte er.

Die von NRW entwickelte Binnendifferenzierung, die von Berufsstand und Wasserwirtschaft mitgetragen wurde, kann jetzt nicht mehr angewendet werden. Stattdessen soll bundesweit ein sogenanntes geostatisches Regionalisierungsverfahren angewendet werden. Die Länder gehen davon aus, dass sich die Nitrat-Gebietskulisse so bundesweit um rund 45 % auf rund 2,9 Mio. ha vergrößern wird. Für NRW wird mit einer Ausweitung der roten Gebiete, die derzeit noch rund 136 000 ha umfassen, auf ein Mehrfaches gerechnet.

Eine Mehrheit kam im Bundesrat erst zustande, als die Bundesregierung eine Protokollerklärung abgegeben hat. Sie verpflichtet sich, die Düngeregeln stärker zu differenzieren, um für mehr Verursachergerechtigkeit zu sorgen. Genannt werden dabei das geplante bundesweite Nährstoffmonitoring zur Düngeverordnung einschließlich des im Koalitionsvertrag verankerten Nährstoffidentifikationssystems, die Überarbeitung der Stoffstrombilanzverordnung sowie die verschiedenen Länderansätze. Ziel sei, in enger Abstimmung mit der EU-Kommission „ein robustes, rechtssicheres und vollzugstaugliches, auf kontrollierbaren Daten beruhendes System“ zu entwickeln.

Verursacherprinzip besser berücksichtigen

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat da­­rauf gedrängt, eine verursachergerechte Regelung mit einer Ausnahmemöglichkeit für Betriebe zu schaffen, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Eine präzise Gebietsabgrenzung auf Basis eines engen Messstellennetzes sei das Fundament für einen zielgerichteten Gewässerschutz. Aus landwirtschaftlicher Sicht sei eine Betrachtung der Grundwasserqualitäten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Bewirtschaftungspraktiken nicht akzeptabel. „Dies sollte zügig in der AVV umgesetzt werden“, forderte der DBV. Außerdem sollte das geostatistische Regionalisierungsverfahren nicht erst dann umgesetzt werden können, wenn das gesamte Bundesland über die nötige Dichte an Messstellen verfügt, sondern bereits dann, wenn dies in Teilregionen gewährleistet ist.

AgE/ds