Düngeverordnung: Deadline naht

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Am 31. Dezember 2020 gilt es. Dann muss Deutschland Vollzug in Sachen Düngeverordnung nach Brüssel melden. Sonst droht ein erneutes Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Zur Erinnerung: Schon einmal musste Deutschland dort eine Niederlage bei diesem Sachverhalt einstecken. Um das zu verhindern, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen.

Die erforderliche Novelle der Bundesverordnung ist am 1. Mai in Kraft getreten. Weiterhin braucht es eine sogenannte Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) des Bundes. Die regelt auch, dass die Bundesländer nach vergleichbaren Standards die Bundesverordnung umsetzen, und wurde im September vom Bundesrat abgesegnet.

Bundesländer am Zug

Seither sind die Bundesländer gefordert, mit eigenen Verordnungen dafür zu sorgen, dass die Bundesbestimmungen in Landesrecht überführt werden. Mehrere Bundesländer haben das mittlerweile erledigt. Darunter unter anderem Schleswig-Holstein, Bayern, Brandenburg und in der Vorwoche auch Niedersachsen. Mit seiner aktuell (noch) gültigen Landes-Düngeverordnung war NRW Vorreiter beim Thema Binnendifferenzierung. Der Entwurf zur Änderung dieser Verordnung ist dem Landtag im November zugegangen.

Grün in rot und rot in grün

Zusätzlich zu den geltenden Regeln für mit Nitrat belastete Gebiete (rote Gebiete) wie Düngung 20 % unter dem betrieblichen Bedarf und einer schlagspezifischen Obergrenze von 170 kg Norg muss jedes Bundesland zwei weitere Maßnahmen für diese Gebiete festschreiben. Das teilt der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mit.

An der Abgrenzung der sogenannten roten Gebiete wird derzeit mit Hochdruck gearbeitet. Denn neben Messstellen mit geringer Nitratbelastung (grün) in roten Gebieten sollen auch die Messstellen mit Werten über 50 mg/l Nitrat in grünen Gebieten und deren Einzugsbereiche möglichst     exakt abgegrenzt werden. Darüber hi­naus wird die Landesdüngeverordnung laut AVV auch Regelungen für sogenannte eutrophierte Gebiete enthalten. Dabei handelt es sich um solche Gebiete, die besonders hohe Phosphatbelastungen aufweisen. Diese Gebiete sollen ebenso wie die nitratbelasteten künftig aus Kartenmaterial hervorgehen, das gerade vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitet wird und dann im Elwas-Web einzusehen sein soll. Dann erst wird Klarheit bestehen, wie viel Nutzflächen von den schärferen Vorschriften für die Düngung in roten Gebieten letztlich betroffen sein werden. ds