Letzte Woche im Landeskabinett verabschiedet, seit Dienstag (31. März 2020) in Kraft – mit der neuen Düngeverordnung will das Land NRW weg vom „Gießkannenprinzip“ und hin zu einer gezielten Definition von landwirtschaftlichen Flächen „mit zusätzlichem Handlungsbedarf“. So beschreibt zumindest NRW-Agrarministerin Ursula Heinen-Esser die Zielsetzung. Sie hofft zudem, die mit der in NRW gewonnenen Expertise mit der Landesdüngeverordnung gewonnenen Erkenntnisse bei der Umsetzung der Bundesdüngeverordnung einbringen zu können.
Die Novelle der bundesdeutschen Düngeverordnung, die am Freitag vergangener Woche (27. März 2020) vom Bundesrat verabschiedet wurde, sieht eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung sogenannter "Roter Gebiete" vor. Dies hatte Nordrhein-Westfalen immer wieder eingefordert. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen besonders mit Nitrat belastete Gebiete neu ausgewiesen werden. Dies ist laut Ministerin Heinen-Esser in Nordrhein-Westfalen mit Inkrafttreten der neuen Landesdüngeverordnung der Fall.
Bereits in der Vorwoche hatte die LZ in ihrer gedruckten Ausgqabe über die Messstellensytematik in NRW berichtet. In der aktuellen, die am 2. April im Postkasten der Leserinnen und Leser liegt, gibt es außerdem eine Übersicht darüber, was die Binnendifferenzierung bringt. Die muss in vielen anderen Bundesländern nun bis Jahresende auf den Weg gebracht sein, NRW hat sie schon.