Düngung in roten Gebieten: Was ist jetzt zu beachten?

Foto: Holger Fechner

Mit dem Jahreswechsel trat die neue Landesdüngeverordnung für NRW in Kraft und die zusätzlichen Vorgaben der Düngever-ordnung 2020 für Flächen in nitratbelasteten Gebieten haben seit 1. Januar 2021 Gültigkeit. Für viele stellt sich nun die Frage, wie man agieren soll, um Ertrag und Qualität der Ernteprodukte in dem zur Verfügung stehenden düngerechtlichen Rahmen zu optimieren. Birgit Apel, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, ordnet die neuen düngerechtlichen Regeln ein.

Mehr in LZ 6-2021 ab S. 20