Der Haushaltsplan der Landwirtschaftskammer NRW sieht für 2025 Einnahmen von 254,26 Mio. € und Ausgaben von 256,76 Mio. € vor. Der Fehlbetrag von 2,5 Mio. € soll der Rücklage entnommen werden. Eingeplant sind rund 164,17 Mio. €, die vom Land NRW als Verwaltungskostenerstattung für die Übernahme hoheitlicher Aufgaben gezahlt werden. Die Kammer rechnet mit Einzahlungen aus der Kammerumlage in Höhe von 25,7 Mio. €. Trotz Umstellung der Grundlagen für die Erhebung der Kammerumlage sei dieser Betrag gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht. Infolge der Grundsteuerreform und der Anpassung des Umlagesatzes können sich aber Änderungen bei der Höhe des individuell zu zahlenden Kammerbeitrags ergeben (die LZ berichtete in Ausgabe 41/2024). Der Umlagesatz beträgt künftig 1,6 € je 1 000 € Grundsteuerwert. Beschlossen wurde von der Kammerhauptversammlung auch ein Mindestbetrag der Umlage in Höhe von 12 €.
Mit 171,3 Mio. € entfällt der größte Posten im Kammerhaushalt auf die Personalkosten. Diese fallen aufgrund von Tarifsteigerungen gegenüber dem Vorjahr deutlich höher aus. Erich Gussen machte jedoch auch deutlich, dass die Anpassungen bei Löhnen und Gehältern auch wichtig für die Attraktivität der Kammer als Arbeitgeber sind. Der größte Teil der für 2025 geplanten Ausgaben für Investitionen (19,5 Mio. €) entfällt auf bauliche Maßnahmen an den Versuchs- und Bildungsstätten.