Eco-Schemes: Anreiz erhöhen

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Die Öko-Regelungen werden für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland attraktiver ausgestaltet, nachdem die Resonanz in diesem Jahr schwach ausgefallen ist. Gemeinsam mit den Ländern hat sich das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in der vergangenen Woche auf Anpassungen für das Jahr 2024 im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verständigt. Dabei sollen höhere Prämien sowie vereinfachte Anforderungen, zum Beispiel durch abgesenkte Mindestflächengrößen, dafür sorgen, dass die sogenannten Eco-Schemes besser angenommen werden. Zudem ist für 2024 – dem zweiten Jahr der Lernphase der neuen GAP-Förderperiode – laut BMEL auch geplant, die potenziell unverbrauchten Mittel bis zu einem Höchstbetrag von 130 % auf die Prämien der Eco-Schemes aufzuschlagen.

Die Vorschläge, auf die sich die Agrarministerkonferenz (AMK) per Umlaufbeschluss geeinigt hat, dienen als Grundlage für Änderungen am deutschen GAP-Strategieplan für 2024, die das BMEL mit der EU-Kommission verhandeln muss. Sie sollen laut dem schleswig-holsteinischen Agrarressort, das aktuell den Vorsitz der AMK innehat, noch in diesem Monat bei der Brüsseler Behörde eingereicht werden. Die Pläne für die Öko-Regelungen sind aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) nach wie vor unzureichend. „Insbesondere für Betriebe mit Dauergrünland und Tierhaltung sowie für den Gemüse-, Obst- und Weinbau gibt es aktuell leider noch zu wenige Ansätze von Bund und Ländern für praktikable Verbesserungen“, kommentierte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Es sei zu erwarten, dass die Öko-Regelungen daher auch 2024 nicht ausreichend beantragt und die Mittel nicht ausgeschöpft werden. Der Verband forderte dazu auf, die Öko-Regelungen für 2024 und noch stärker für 2025 sowie die da­­rauffolgenden Jahre deutlich nachzubessern. Im laufenden Jahr war das in Deutschland für Öko-Regelungen zur Verfügung stehende Gesamtbudget von gut 1 Mrd. € lediglich zu 61 % ausgeschöpft worden. Besonders schwach war die Nachfrage bei den Regelungen „Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität auf Ackerland“, „Pflanzenschutzmittel-Verzicht“ sowie „Agroforst“.

Diese Anpassungen sind geplant:

·         Brache: Betriebe sollen 2024 bereits mit bis zu 1 ha einsteigen können (auch wenn diese Fläche die 6%ige Obergrenze übersteigt).

·         Vielfältige Kultur: Anhebung der Prämie von 45 auf 60 €/ha.

·         Agroforst: Prämienanhebung von 60 auf 200 €/ha Gehölzfläche.

·         Extensivierung Dauergrünland: 40-Tageregelung entfällt. Maßgeblich soll der Bestand an raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGV) im Jahresdurchschnitt sein.

·         Pflanzenschutzmittel-Verzicht: Prämienanhebung für Ackerland und Dauerkulturen auf 150 €/ha.

·         Blühstreifen und Blühflächen: künftig Mindestgröße von 0,1 ha, begünstigungsfähig sind maximal 3 ha, weitere Größenvorgaben entfallen.