Einfach mal einen Gang zulegen

LZ-Chefredakteur Detlef Steinert

Berlin ist säumig. Weil Brüssel zu spät geliefert hat und weil die Bundesländer noch nicht so weit waren. Den rechtzeitigen Start der nächsten GAP-Förderperiode zum     1. Januar 2023 muss das aber nicht gefährden – wenn alle mal einen Gang zulegen.

Wenn jemand neu in der Verantwortung ist, soll man ihm erst einmal Zeit geben, sich einzuleben und zurechtzufinden. Erst recht, wenn er nicht vom Fach kommt, aber sich lernwillig gibt. Ich denke, das steht Cem Özdemir zu, dem neuen Chef im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es wäre auch aus anderen Gründen unlauter, ihm die Schuld dafür in die Schuhe zu schieben, dass sein Haus die Entwürfe für die nationalen Strategiepläne zur Umsetzung der neuen Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) nicht rechtzeitig zum Stichtag nach Brüssel geliefert hat. Fristgerecht hätte das spätestens am vergangenen Neujahrstag, also am 1. Januar 2022, passiert sein sollen. Dass dies nicht pünktlich erledigt wurde, ist zunächst einmal kein Beinbruch. Denn in den Brüsseler Amtssstuben war am ersten Tag des Jahres sicher niemand zugange, der sich über die Strategiepläne hergemacht hätte. Auch an den Tagen da­­rauf dürften sich die Aktivitäten dort noch in Grenzen gehalten haben.

Auf einen Tag hin oder her kommt es auch nicht an. Auf Wochen oder Monate sollte sich aber niemand einstellen müssen, bis Berlin sein Soll erfüllt hat. Schließlich steht die Auszahlung von GAP-Geldern an die Bauern ab 2023 auf dem Spiel. Da sind manche Antworten aus dem Bundesministerium auf die Frage, wann denn geliefert werden soll, nicht besonders hilfreich. Was soll man sich auch unter „zeitnah“ vorstellen? Genauso wenig hilfreich ist der Versuch aus dem BMEL, den Spieß umzudrehen und Brüssel mit für die Verzögerung verantwortlich zu machen sowie darüber hi­­naus den Bundesländern ebenfalls den Schwarzen Peter zuzuschieben. Immerhin, so war aus dem BMEL zu hören, habe es auch lange gedauert, bis in Brüssel endlich eine Einigung über die GAP zustande gekommen sei. Bekanntlich sind die dazugehörigen sekundären Rechtsakte tatsächlich auch erst mit Verzögerung wenige Tage vor Weihnachten geliefert worden. Außerdem müssten die Länder jetzt noch ihre Fördermaßnahmen in der zweiten Säule an die Öko-Regelungen und die erweiterte Konditionalität anpassen. Die Einwände aus dem BMEL haben ihre Berechtigung – allerdings mit Einschränkungen.

Auch wenn der Bundesrat die Verordnungen zur Umsetzung der GAP in Deutschland erst Mitte Dezember verabschiedet hat, haben die Bundesländer derweil nicht tatenlos abgewartet. Die meisten haben schon vor dem Abschluss der Trilogverhandlungen Ende November an künftigen Förderprogrammen gefeilt und diese in den Wochen da­­rauf auf Strategiekonformität getrimmt. Sie standen also zum Jahreswechsel nicht völlig blank da. Sicher kann man seine Hände nicht für jedes Bundesland ins Feuer legen. Gerade NRW hat dem Vernehmen nach aber fieberhaft daran gearbeitet, dass die hier erfolgreich praktizierten freiwilligen Kooperationen im Natur- und Biodiversitätsschutz eben nicht von in Brüssel oder Berlin ersonnenen Regelungen konterkariert werden. Zum Abschluss gekommen ist das Ministerium in Düsseldorf anscheinend noch nicht. Aber da darf es ruhig auch einmal ein paar Tage länger dauern, um handwerklich saubere und praxis-taugliche Bestimmungen zu ersinnen, die den Landwirten und der Umwelt etwas bringen. Ein Eigeninteresse, das ganze Prozedere schnell über die Bühne zu bekommen, haben die Länder außerdem deshalb, weil sie ein Tohuwabohu auf ihre Zahl- und Kontrollstellen zukommen sehen, falls die GAP-Bestimmungen nicht rechtzeitig in trockene Tücher gebracht werden.

Eine gewisse Kulanz nach hinten gibt es durchaus, auch wenn EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski in dieser Woche noch einmal auf Einreichung der Pläne gedrungen hat. So beansprucht die EU-Kommission für sich, dass sie sich bis Mitte 2022 Zeit nehmen will, um die Unterlagen aller 27 Staaten zu prüfen. Sicher ist das nicht im Vorbeigehen zu erledigen. Dazu sind die Bestimmungen und ihre Interpretation zu komplex und machen die eine oder andere Nachfrage bei den Einreichern notwendig. Im gesetzten Zeitrahmen kann das durchaus noch funktionieren – wenn im BMEL nach dem Antritt von Cem Özdemir vom Abwartemodus wieder auf Arbeitsmodus geschaltet wird und wenn EU-Kommissar Janusz Wojciechowski alle Kräfte in der Generaldirektion Landwirtschaft auf diese Aufgabe konzentriert. Das sind Brüssel und Berlin den Bäuerinnen und Bauern schlicht und ergreifend schuldig.