Kommissionsvorschlag zum GAP-Omnibuspaket
Die landwirtschaftlichen Betriebe in Europa könnten jedes Jahr insgesamt 1,58 Mrd. € einsparen, weitere 210 Mio. € die nationalen Verwaltungen. Von diesen Einsparungspotenzialen geht die EU-Kommission aus, wenn Änderungen umgesetzt werden, die sie vergangene Woche zur Vereinfachung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) vorgeschlagen hat. Dabei wird das Abschwächen der Standards für den „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) wohl weniger deutlich ausfallen als zunächst gedacht. Laut der Vereinfachungsvorschläge in dem Omnibuspaket soll es vor allem Anpassungen an den Verwaltungs- und Kontrollabläufen geben. Überschneidungen mit bestehenden nationalen Vorschriften sollen verringert werden.
Bei den GLÖZ-Standards soll es Änderungen beim Schutz von Dauergrünland, Moor- und Feuchtflächenschutz sowie der Anlage von Pufferstreifen an Wasserläufen gehen. Beim Dauergrünland (GLÖZ 1) sollen die Mitgliedstaaten die akzeptierte Höchstgrenze für den Rückgang von 5 auf 10 % anheben dürfen; Referenzjahr bleibt 2018. Zudem sollen entsprechende Grasflächen den Status „Dauergrünland“ erst nach einer Dauer von sieben Jahren ohne Umbruch erhalten. Danach ist beispielsweise ein Umbruch nur noch in Ausnahmefällen zulässig. Bisher lag die Frist bei fünf Jahren.
Bei GLÖZ 2 – also dem Schutz von Mooren und Feuchtgebieten – sollen EU-Mitgliedstaaten ihren Landwirten, die sich an die gegebenen nationalen Vorschriften halten, eine zusätzliche Vergütung anbieten können. Dies gilt insbesondere dann, wenn die nationalen Vorgaben über EU-Recht hinausgehen. Praktisch keine Änderungen zum Status quo soll es beim GLÖZ-4-Standard zur Schaffung von Pufferstreifen an Gewässern geben. Allerdings ist ein Abbau von Überschneidungen mit anderen Gesetzen wie etwa der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und dementsprechend administrativen Belastungen des Landwirts vorgesehen. Weitere Vorschläge siehe Kasten.
Anpassungen soll es auch bei der Agrarreserve geben. So werden über die erste und zweite Säule neue Arten von Krisenzahlungen eingeführt. Laut Kommission können die Mitgliedstaaten bei Bedarf bis zu 3 % ihrer jährlichen GAP-Mittel einsetzen, um Landwirte bei der Bewältigung der Auswirkungen von Naturkatastrophen oder Tierseuchen zu unterstützen. Auf diese neuen Instrumente kann bei Naturkatastrophen und widrigen Witterungsverhältnissen zurückgegriffen werden, die direkte Auswirkungen auf die Landwirte haben.
Um diese Möglichkeit zu nutzen, muss jeder Mitgliedstaat seinen Strategieplan anpassen. Diese neuen Möglichkeiten sind mit Schutzklauseln versehen, um sicherzustellen, dass sie den Handel nicht verzerren oder andere GAP-Interventionen unverhältnismäßig beeinträchtigen. Die eigentliche Agrarreserve soll künftig – wie ursprünglich geplant – stärker bei Marktverwerfungen zum Einsatz kommen. Auch Anpassungen der nationalen Strategiepläne sollen künftig leichter möglich sein. Künftig müssen Mitgliedstaaten Anpassungen der Kommission zwar mitteilen. Diese hat dann allerdings nur noch 30 Tage Zeit, die Anpassung zu genehmigen oder zurückzuweisen. Sollte dies nicht fristgerecht passieren, gilt die Maßnahme als angenommen.
ds/AgE