Einheitliche Auslegung der TA Luft bestätigt

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Die notwendigen immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen für einen tiergerechten Umbau von Ställen haben eine weitere Hürde genommen. Die Umweltministerkonferenz (UMK) verständigte sich am Freitag vergangener Woche auf eine bundesweit einheitliche Auslegung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Die zuständigen Ressortchefs und -chefinnen fassten bei ihrem Frühjahrstreffen in Königswinter einen gleichlautenden Beschluss wie die Agrarministerkonferenz (AMK) vor einer Woche in Berlin. Demnach definieren die Länder Ställe der im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vorgesehenen Haltungsstufen Frischluft und Bio gemäß TA Luft als „qualitätsgesicherte Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen/tiergerechte Außenklimaställe“. Dies gilt grundsätzlich auch für Auslaufställe. Allerdings sind in diesen Ställen weitere Maßnahmen im Sinne des Managements zu treffen, heißt es in dem Beschluss von UMK und AMK. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun bis zum September Vollzugshinweise zur TA Luft erarbeiten, damit aus immissionsschutzrechtlicher Perspektive rechtssichere Genehmigungen durch die zuständigen Behörden erlassen werden können und „ein größtmögliches Maß an Verlässlichkeit“ sowie eine bundesweit einheitliche Anwendung der entsprechenden Regelungen in der TA Luft gewährleistet ist“.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir begrüßte den Beschluss der UMK: „Wir sind heute einen wichtigen Schritt beim Umbau der Tierhaltung vorangekommen.“ Die „zukunftsfesten Haltungsformen“ des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes seien auch immissionsschutzrechtlich zu privilegieren. „Damit ist es gelungen, den scheinbaren Widerspruch von Umweltschutz und tiergerechter Haltung zu überwinden“, ist der Grünen-Politiker überzeugt. Der Umbau der Tierhaltung gelinge nur dann, „wenn Ställe, die für mehr Tierwohl umgebaut werden sollen, auch eine Genehmigung erhalten können“.