Emissionsausnahme für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Foto: imago/Daniel Scharinger

Schwere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sollen vorerst nicht von den geplanten Vorgaben zur Reduzierung der CO₂-Treibhausgas-(THG)-Emissionen des schweren Lastverkehrs in der Europäischen Union betroffen sein. Dies konstatiert die EU-Kommission in ihren am Dienstag vergangener Woche präsentierten Vorschlägen. Diese sehen im Rahmen des Green Deal unter anderem ein Null-Emissionsziel für neue Stadtbusse bis 2030 und 90 % weniger Emissionen für neue Lastkraftwagen bis 2040 vor.

Ausnahmen von den Reduktionszielen sollen der Kommission zufolge unter anderem auch für schwere Nutzfahrzeuge im Bergbau sowie für Fahrzeuge gelten, die für den Einsatz bei den Streitkräften konstruiert und gebaut worden sind. Gleiches gilt für schwere Vehikel, die für den Einsatz durch den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und Polizei oder die medizinische Notversorgung konstruiert und gebaut oder angepasst wurden. Auch Müllwagen sollen von den Regelverschärfungen ausgenommen sein.

Für alle übrigen schweren Lastfahrzeuge drängt die Brüsseler Behörde auf eine schrittweise Einführung strengerer CO₂-Emissionsnormen. Vorgeschlagen werden 45 % weniger Emissionen ab 2030 sowie eine Reduzierung um 65 % ab 2035 gegenüber dem Stand von 2019. Ab 2040 sollen dann nur noch maximal 10 % der THG-Emissionen ausgestoßen werden dürfen.