Ende 2021 soll Schluss sein

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Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den Entwurf für ein Gesetz zur Beendigung des Kükentötens vorgelegt. Mit einer Änderung im Tierschutzgesetz will Ressortchefin Julia Klöckner das Töten männlicher Eintagsküken in Deutschland ab Ende 2021 flächendeckend untersagen und hält das geplante Verbot auch für rechtssicher. Sie geht davon aus, dass die zur Geschlechtsunterscheidung notwendige Technologie bis dahin serienreif zur Verfügung steht. „Bestehende Alternativen zum Kükentöten werden bisher von der Geflügelbranche nicht so stark genutzt und nachgefragt, dass ein flächendeckender Ausstieg auf freiwilliger Basis erwartet werden kann“, begründete Klöckner ihren gesetzgeberischen Vorstoß vor der Presse am Mittwoch vergangener Woche in Berlin. Die Ministerin sieht aber nicht nur die Geflügelwirtschaft, sondern auch den Handel in der Pflicht: „Durch die Umstellung des Sortiments kann hier ein klares Signal gegen das Kükentöten gesetzt werden“. Forderungen aus der Geflügelwirtschaft nach einem längeren Übergangszeitraum erteilte Klöckner eine klare Absage. Gleichzeitig räumte sie ein, dass Ökonomie und Tierschutz auch in der Geflügelaufzucht zusammenkommen müssten. „Sonst wandern die Brütereien ins Ausland ab und mein Gesetz wäre reine Schaufensterpolitik“, warnte Klöckner, die  das Thema auch auf EU-Ebene vorantreiben will. Der Ministerin zufolge arbeiten derzeit alle marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei in einem Zeitraum vom 9. bis zum 14. Bebrütungstag. Es werde intensiv daran geforscht, die Geschlechtsbestimmung zu einem noch früheren Zeitpunkt zu ermöglichen. Die bestehenden Verfahren sollten daher nur als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. In einem zweiten Schritt sehe das Gesetz ab Ende 2023  ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem 6. Bruttag vor, da zu diesem Zeitpunkt ein Schmerzempfinden sicher ausgeschlossen werden könne. AgE