Ressorts geben grünes Licht
Die Stoffstrombilanzverordnung wird aufgehoben. Das Bundeskabinett hat am Dienstag die vom Agrarressort dazu vorgelegten Verordnung zur Kenntnis genommen. Die beiden Verfassungsressorts haben grünes Licht gegeben. Das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium prüfen, ob die Gesetzesvorhaben in Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Die Verordnung zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung ist als sogenannte Ministerverordnung angelegt. Sie bedarf daher nicht der Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages. CDU, CSU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Stoffstrombilanz abzuschaffen.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, bezeichnete die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung als einen wichtigen Schritt in Sachen Bürokratieabbau, den der Berufsstand ausdrücklich begrüße. Allerdings gelte dies nur, „wenn die Streichung ersatzlos bleibt“, so Krüsken. Deutschland habe sich 2018 ohne europarechtliche Grundlage für diese Bilanz „an die Spitze des Bürokratieaufbaus in Europa gesetzt“. Dringend erforderlich sei es jetzt, Vereinfachungen für wasserschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten zu schaffen, betonte der Generalsekretär.
Kritik kam von Umweltverbänden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warf Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer vor, er wolle im Hauruckverfahren die Stoffstrombilanzverordnung und damit ein wesentliches Element des deutschen Düngerechts streichen. Die DUH hält das Verfahren ohne Einbeziehung von Bundestag und Bundesrat für rechtswidrig. „Wir werden alle rechtlichen Mittel prüfen, um den Gewässerschutz und das europäische Umweltrecht zu verteidigen“, kündigte der DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner an.